Zusammenfassung
1. Wie auf allen Gebieten der Krankenpflege ist auch bei der Pflege des Säuglings und seiner Mutter, der „Wöchnerin“, die Pflegerin dem Arzte. unterstellt. Werden Geburt und Wochenbett von einer Hebamme allein geleitet, so ist eine gleichzeitig angenommene Pflegerin deren Gehilfin. Sie hat den Weisungen der Hebamme Folge zu leisten. Auch bei der Leitung durch den Arzt muß die Pflegerin die Ratschläge der ihn unterstützenden Hebamme beachten. Sie darf diese in keiner Weise kritisieren oder ihnen entgegenwirken.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Consortia
Editor information
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1920 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Medizinalabteilung des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt. (1920). Die wichtigsten Grundsätze der Wochen- und Säuglingspflege. In: Krankenpflegelehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42413-1_13
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-42413-1_13
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-662-42146-8
Online ISBN: 978-3-662-42413-1
eBook Packages: Springer Book Archive