Zusammenfassung
Unter den vom Kaiserlichen Gesundheitsamt herausgegebenen Arzneipflanzen-Merkblättern behandelt das Blatt Nr. 32 das Sammeln von Blättern und Blüten für Tee. Dieses Merkblatt soll zeigen, wie jedermann ohne Schwierigkeiten von gewissen in Deutschlanb wachsenden Pflanzen Blätter und sonstige Bestandteile sammeln und trocknen kann, um daraus Teemischungen zur Bereitung eines Ersaßgetränkes für den schwarzen (chinesischen) Tee herzustellen. In dem Merkblatt sind für das Sammeln empfohlen: Erdbeerblätter, Brombeerblätter, Himbeerblätter, Nußblätter, Birkenblätter, Waldmeisterkraut ä diese dienen lcdiglich zu Genußzwecken —, sowie Taubnesselblüten, Schlehdornblüten, Holunderblüten und Lindenblüten — diesen werden auch arzneiliche Wirkungen zugeschrieben — Tee aus Holunderblüten und Lindenblüten ist als schweißtreibendes Mittel schon von früher her in weiten Kreisen bekannt. Auch andere als die genannten Arznepflanzen eignen sich noch zu Teemischungen für den Haushalt, so z. B. die Kamillen (Merkblatt Nr. 7) und das wilde Stiefmütterchen (Merkblatt Nr. 9).
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Kairserl. Gesundheitsamt. (1918). Merkblatt über Teemischungen für den Haushalt. In: Merkblatt über Teemischungen für den Haushalt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42382-0_1
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