Zusammenfassung
In Teil B der Arbeit (Kap. VI–XI) wird im Rahmen einfacher modelltheoretischer Analysen untersucht, wie sich — ausgehend von einer flexiblen Investitionsplanung — in der Nutzungsphase des Investitionsprozesses Kontrollen gestalten lassen, die Informationen bereitstellen, mit denen der eingeleitete Investitionsprozeß durch Anpassungsmaßnahmen gesteuert werden kann. Ziel der Analysen ist es, Grundprobleme derartiger Kontrollen zu verdeutlichen und Ansätze zu deren Lösung aufzuzeigen.
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Literatur
Kontrollprobleme, die sich bei Delegation von Investitionsaufgaben ergeben, werden in Teil C der Arbeit diskutiert.
Kurz erwähnt wird diese Variante der Investitionskontrolle bei Borer (1978, S.187ff.). Einen ähnlichen Ansatz schlägt Büschgen (1979, S.105ff.) für die Kontrolle strategischer Pläne vor.
T bezeichnet annahmegemäß das Planungsende. Anpassungsmaßnahmen können somit spätestens in T-1 durchgeführt werden.
Darüber hinaus kann die Vorteilhaftigkeit der erwogenen Anpassungsmaßnahmen auch von den künftigen Kontrollaktivitäten des Investors (und deren Ergebnissen) abhängen. Dieser Aspekt wird später noch ausführlich diskutiert.
Dies entspricht weitgehend der entscheidungsorientierten Kontrolldefinition von Frese (1966, 1968a). Kontrollen im Sinne von Frese beschränken sich jedoch auf das realisierte Entscheidungsfeld, sind also stets vergangenheits-orientiert. Vgl. Frese (1966, S.55ff.).
Zur Unterscheidung von ex-post- und ex ante-Kontrolle vgl. z.B. Rieser (1978, S.52).
In ähnlicher Weise spricht Hax (1979, S.171) vom idealen (im Gegensatz zum vereinfachten) Entscheidungsbäum.
Dieses Vorgehen entspricht dem in der Praxis üblichen ‘Muddling Through’, vgl. Lindblom (1969, S*154ff.).
Vgl. Hax (1979, S.167).
Vgl. S.117f.
Dies gilt auch dann, wenn vor dem betrachteten Kontrollzeitpunkt bereits eine Kontrolle durchgeführt wurde. Diese Kontrolle kann nämlich bei idealer Investitionsplanung nicht zu einer Änderung des Investitionsplanungsmodells (Entscheidungsbaumes) geführt haben.
Vgl. hierzu die Darstellung eines ähnlichen Kontrollproblems bei Niggemann (1973, S.82ff.).
Im folgenden wird aus Vereinfachungsgründen auf den Zeitindex t bei der Bezeichnung von Umwelt zu stand en und Anpassungsmaßnahmen verzichtet, da Verwechslungen nicht möglich sind.
Der Aktionsraum des Zeitpunktes t ist auch davon abhängig, welche Aktionenfolge in den Zeitpunkten 0,1,...,t-1 realisiert wurde. Die bis zum betrachteten Kontrollzeitpunkt realisierte Aktionenfolge ist dem Investor jedoch bekannt.
Vgl. S.1l7f.
Zu Möglichkeiten einer groben Berücksichtigung künftiger Kontrollmaßnahmen bei der Ermittlung der Erwartungswerte vgl. S.119.
F =0 heißt genaugenommen, daß im Zeitpunkt t (t=1,2, ...,T-1) lediglich eine Anpassungsmaßnahme zur Verfügung steht, und zwar die unveränderte Weiterführung des Investitionsprozesses. Eine Anpassungsentscheidung ist in diesem Fall nicht zu treffen. Ein Entscheidungsproblem existiert erst dann, wenn mindestens zwei Anpassungsmaßnahmen zur Wahl stehen.
Eine vollkommene Kontrolle ist auch dann möglich, wenn die Datenausprägungen nicht unmittelbar überprüfbar sind, aber Indikatoren beobachtet werden können, die einen sicheren Rückschluß auf den eingetretenen Zustand zulassen.
Abb. VII.2 stellt jenen Teil des Entscheidungsbaumes in Abb. V.7 dar, der nach Realisation von A2 noch relevant ist. Vgl. S. 102.
Zustand 2: Verkaufserlöse (100·10.000) — variable Produktionsauszahlungen (70·10.000) — fixe Produktionsauszahlungen (50.000) — Anschaffungsauszahlungen (270.000) = -20.000 Zustand 3: Verkaufserlöse (100·4.000) — variable Produktionsauszahlungen (70·4.000) — fixe Produktionsauszahlungen (50.000) — Anschaffungsauszahlungen (270.000) — -200.000
Zwar besteht die Möglichkeit, durch weitere Kon trollmaßnahmen die Unsicherheit über den vorliegenden Umweltzustand weiter abzubauen, im Idealfall so lange, bis der eingetretene Umweltzustand mit Sicherheit bekannt ist. Dies ist aber oftmals nicht möglich, weil die Anpassungsentscheidung nicht beliebig hinausgeschoben werden kann (Zeitaspekt), oder wegen den damit verbundenen Kontrollkosten nicht sinnvoll (Kostenaspekt).
Vgl. hierzu S.119.
Vgl. zu diesem Beispiel Laux (1979a, S.258).
Allerdings hat sich das Wahrscheinlichkeitsurteil des Investors über den vorliegenden Umweltzustand in der beschriebenen Weise verändert.
Die Nachfragemenge muß ja dann größer als 500 gewesen sein, annahmegemäß also 600 oder 700.
Vgl. (V.1) auf S.110.
Vgl. (V.2) auf S.110.
Die Abhängigkeit zwischen den Datenausprägungen läßt sich auch in anderer, jedoch völlig äquivalenter Weise ausdrücken als.
Wie die revidierten Wahrscheinlichkeiten für die Umweltzustände ss ? Z1 ermittelt werden können, wurde auf S.136ff. gezeigt.
Zur Bestimmung der E(Ffs) vgl. S. 129 und 119.
Zur Bildung der Teilmengen Zf vgl. S.139f.
Die Konsequenzen, die mit den im Zeitpunkt t realisierbaren Anpassungsmaßnahmen verbunden sind, hängen — wie bereits gezeigt (vgl. S.126) — auch von den künftigen Kontrollaktivitäten des Investors ab. Dieser Aspekt kann bei isolierter Bewertung der Kontrollmaßnahmen des Zeitpunktes t nicht explizit erfaßt, sondern allenfalls (implizit) bei der Schätzung der Erwartungswerte E(Ffs) bzw. E(Fff) berücksichtigt werden.
Vgl. S. 124f.
Zu Möglichkeiten und Problemen der Modellvereinfachung vgl. Laux (1982, S.315ff., insbes. S.322–328).
Zum Begriff ‘Prognosefunktion’ vgl. S.108.
Vgl. hierzu S. 151ff.
Die grobe Schätzung der Übergangswahrscheinlichkeiten stellt insbesondere dann eine wesentliche Vereinfachung dar, wenn die im Zustandsbaum aufgeführten Umweltzustände als Konstellation einer großen Anzahl relevanter Daten definiert sind. Zur ‘exakten’ Ermittlung der übergangswahrscheinlich-keiten müßten in diesem Fall die Eintrittswahrscheinlichkeiten jedes einzelnen Datums bestimmt werden. Vgl. S.110ff.
Vgl. Laux (1969, S.730f.).
Vgl. hierzu auch S. 106ff.
Vgl. Laux (1969, S.731).
Die unter (1) und (2a) diskutierten Gründe für eine Revision der Übergangswahrscheinlichkeiten (Änderung der Prognosefunktion, grobe Schätzung der Übergangswahrscheinlichkeiten) werden im weiteren nicht behandelt, weil in diesen Fällen zur Revision der Übergangswahrscheinlichkeiten keine Kontrolle (keine Beschaffung von Kontrollinformationen) erforderlich ist.
Zum Begriff ‘Frühwarnindikator’ vgl. z.B. Rieser (1978).
Vgl. hierzu den Exkurs auf S.167ff.
Bei einer theoretisch exakten Kontrollbewertung müßte über die Durchführung der ersten und zweiten Kontrollstufe simultan entschieden werden.
Die Bestimmung der Art und der Menge von Frühwarnindikatoren, die im rahmen der Kontrolle zu beobachten sind, ist ein Problem des optimalen Kontrollumfangs.
Zur Begründung dieser Annahme vgl. S.163, Fn. 1.
Vgl. S.155.
Vgl. S.154.
Vgl. zu dem im folgenden dargestellten Vorgehen auch S.191f.
Vgl. (VIII.6) auf S.159.
Vgl. auch S. 154.
Vgl. S.120f.
Vgl. S.124ff.
Vgl. S.135.
Vgl. S.139f.
Dies ist vor allem dann zu erwaten, wenn dem Investor bereits im Zeitpunkt der Planerstellung (oder einer früheren Kntrolle) weitere Umwelt zubände des zeitpunkts t bekannt waren, die er jedoch aus Gründen der Planungsvereinfachung nicht m das Planungsmodell aufgenommen hat.
Dies ist selbstverständlich nur dann sinnvoll, wenn der Investor unmittebar vor Kontrolle keine Informationen besitzt, die ein vom Planungsmodell
Vgl. S.141f.
Vgl. S.194.
Dies geschieht auf der Basis des Bewertungsmodells auf S.141f.
Ob bei diesem Vorgehen die Ergebnisse zukünftiger Kontrollen antizipiert werden oder nicht, hängt davon ab, welche Überlegungen bei der Bildung der relevanten Zustandsmengen Zf angestellt wurden.
Die Ausführungen auf S.153ff. und S.167ff. gelten hier analog.
Vgl. S. 167f.
Durch diese Annahme wird die Allgemeingültigkeit der weiteren Ausführungen nicht beeinträchtigt; zur Begründung vgl. S. 148
Liegt ein Zustand vor, der im Modell nicht erfaßt ist, so erübrigt sich eine ex ante-Kontrolle. (In diesem Fall ist — ausgehend vom eingetretenen Zustand — ein neuer flexibler plan zu erstellen).
In der Realität wird der Investor diese Überlegungen bereits vor Durchführung der ex ante-Kontrolle anstellen; vgl. hierzu S.192ff.
Vgl. Laux (1971, S.79f.).
Für den Zeitpunkt t+1 gelten selbstverständlich die gleichen Überlegungen wie für den Zeitpunkt t. Möglicherweise erscheint es (auch) in t+1 sinnvoll, die Planrevision (wiederum) zeitlich zu verschieben.
Die folgenden Überlegungen lassen sich in analoger Weise auch dann anstellen, wenn weitere Zustandsräume als revisionsbedürftig erscheinen.
Die im weiteren dargestellte heuristische Vorgehensweise entspricht dem in der Praxis üblichen ‘Muddling Through’; vgl. Lindblom (1969).
Vgl. S.191.
Wäre der eingetretene Umwelt zustand s nicht im Modell erfaßt, so würde sich die zweite Kontrollstufe erübrigen; vgl. S.187.
Zur Bedeutung dieser Annahme vgl. S.172f.
Genaugenommen beschreibt die Umweltentwicklung nicht nur die Ausprägungen der relevanten Daten, sondern zugleich auch die Handlungsmöglichkeiten, die dem Investor offenstehen.
Diese Annahme dient der Vereinfachung. Ist der eingetretene Zustand nicht mit Sicherheit bekannt,so sind alle Aktionsräume zu überprüfen, die den für möglich gehaltenen Zuständen und deren jeweiligen Folgezuständen zugeordnet sind.
Da von einer im Hinblick auf die Umweltentwicklung idealen Investitionsplanung ausgegangen wird, sind der eingetretene Zustand s* und dessen Folgezustände stets im Planungsmodell abgebildet.
Besitzt der Investor hingegen auch nach der Kontrolle unsichere Erwartungen darüber, welcher Umweltzustand eingetreten ist, so wählt er jene Anpassungsmaßnahme, die im Lichte des revidierten Wahrscheinlichkeitsurteils über den Zustandsraum St den höchsten Zielerreichungsgrad bietet. Vgl. S. 131 ff.
Vgl. z.B. Niggemann (1973), Berninghaus/Ramser (1981).
Vgl. hierzu die Abschnitte 3.4. und 4. dieses Kapitels
Später wird gezeigt, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn diese Annahme aufgehoben wird.
Die Kontrollkosten K beinhalten nicht nur die Kosten, die unmittelbar mit der Suche nach Handlungsmöglichkeiten verbunden sind, sondern auch jene Kosten, die nach dem Auffinden neuer Anpassungsmaßnahmen bei der entsprechenden Revision des Planungsmodells auftreten (Revisionskosten).
Das unter (3) genannte Kriterium stellt — wie bereits gezeigt — lediglich eine notwendige Bedingung für die Vorteilhaftigkeit einer Kontrolle dar. Ist der Investor nicht in der Lage, seine Erwartungen über das Erfolgspotential zu konkretisieren, muß er auf der Basis dieses Kriteriums entscheiden. Die Entscheidung für eine Kontrolle, falls Emax-K>Ef *,ist jedoch in diesem Fall nicht zwingend.
Nach exakter Revision kann sich selbstverständlich zeigen, daß E (Ff*) >E (Ff).
Dies liegt daran, weil mit zunehmender zeitlicher Distanz t’-t im allgemeinen auch die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten des kontrollierten Aktionsraumes (und damit die Wahrscheinlichkeit für die Durchführbarkeit neu gefundener Anpassungsmaßnahmen in diesem Aktionsraum) sinkt.
So ist im Zahlenbeispiel eine Kontrolle und Revision der Aktionsräume auch dann nachteilig, wenn sich die neu aufgenommene Anpassungsmaßnahme F5 als optimal erweist, sofern E(F5)<50.000.
Der Aktionsraum Fs erscheint als kontroll- und revisionsbedürftig, wenn es der Investor für möglich hält, daß eine Kontrolle dieses Aktionsraumes dazu führt, daß im Lichte der Kontrollinformation eine andere als die im vorliegenden Modell ausgewiesene Anpassungsmaßnahme in diesem Aktionsraum optimal ist.
Vgl. hierzu die analogen Ausführungen auf S.189f.
Diese Annahme vereinfacht die weitere Darstellung. Werden bei der Kontrolle des Aktionsraumes des Zeitpunkts t weitere (vorteilhafte) Anpassungsmaßnahmen gefunden (und in das Modell aufgenommen), so sind deren Folgeaktionen gänzlich neu zu planen. Für die Kontrolle der Aktionsräume des Zeitpunkts t+1 hat dies keine Konsequenzen.
Genaugenommen läßt sich eine Kontrolle der Aktionsräume des Zeitpunktes t+1 nicht unabhängig davon bewerten, welche Kontrollaktivitäten bezüglich der Zeitpunkte t’>t+1 geplant werden.
Vgl. Frese (1966, S.65).
Vgl. hierzu auch S.55f.
Vgl. z.B. Schneider (1971, S.837ff.), Blohm/Lüder (1974, S.268). Zur Diskussion dieses Arguments vgl. Hax/Laux (1972, S.330), Inderfurth (1982, S.8f., 71ff.), Laux (1982, S.276ff.).
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Spielberger, M. (1983). Investitionskontrolle zur Steuerung von Investitionsprozessen: Der Ein-Personen-Fall. In: Betriebliche Investitionskontrolle. Physica-Schriften zur Betriebswirtschaft, vol 9. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41560-3_3
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Publisher Name: Physica, Heidelberg
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