Zusammenfassung
Hat sich der Investor endgültig entschieden, in das Start-up zu investieren und sind die Gründer mit den in den Beteiligungsverhandlungen ausgehandelten Konditionen (v. a. Bewertung des Start-ups und die daraus folgende Beteiligungsquote des Investors) einverstanden, folgt eine verbindliche Beteiligungsdokumentation. Diese enthält insbesondere den Beteiligungsvertrag („Investment Agreement“), den ggf. angepassten Gesellschaftsvertrag sowie regelmäßig eine Gesellschaftervereinbarung der zukünftigen Gesellschafter. Im Fall der Beteiligung des Investors über eine Kapitalerhöhung (vgl. dazu unten 3.) sollten die Gründer darauf achten, dass ihre Vergütung in separaten Anstellungsverträgen sichergestellt ist, da das Investment in diesem Fall lediglich dem Start-up als juristische Person zur Verfügung gestellt wird und die Gründer ihren Lebensunterhalt hiervon nicht bestreiten können. Die entsprechenden Anstellungsverträge werden in der Praxis häufig selbst Bestandteil der Beteiligungsdokumentation.
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Hahn, C. (2019). Beteiligungsvertrag. In: Der Beteiligungsvertrag. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25453-7_2
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