Zusammenfassung
Die an sich kreative Tätigkeit des Konstruierens unterliegt mehreren gesetzlichen Vorgaben. Die wohl praktisch bedeutendste Vorgabe ist die des sicherheitsgerechten Konstruierens. Die Hersteller müssen in eigener Verantwortung recherchieren, welche Rechtsvorschriften für ihr Produkt relevant sind: Aufzüge, Druckbehälter, Druckgeräte, elektrische Betriebsmittel, Funkanlagen, Gasverbrauchseinrichtungen, Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Maschinen, Medizinprodukte, Sportboote, etc. Dem dient der erste Abschnitt des Kapitels „Produktsicherheit“ und wird neben den Harmonisierungsrechtsvorschriften und deren Verhältnis zueinander u. a. deren Verhältnis zur Produktsicherheitsrichtlinie und zur Marküberwachung geklärt. Weiter wird der sachliche Geltungsbereich, nämlich Inhalt und Umfang des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, aufgezeigt. Der zweite Abschnitt ist der Vorgehensweise zur Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen gewidmet und behandelt u. a. die Risikobeurteilung, das hierarchische Sicherheitskonzept, die bestimmungsgemäße und die vorhersehbare Verwendung und wird der Umfang der geforderten Gefährdungsabwehr bestimmt.
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Bauer, M. (2018). Produktsicherheit. In: Das Recht des technischen Produkts. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-21585-9_6
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Publisher Name: Springer Vieweg, Wiesbaden
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