Zusammenfassung
Die Ordnung des völkischen Lebensraumes, besonders in den Gebieten, in denen die Menschen in geschlossenen Siedlungen zusammengeballt sind, umfaßt die Aufgabe, die günstigsten Bedingungen für Arbeit, Verkehr, Wohnung und Erholung zu schaffen. Alte Städte waren zweckvoll und schön gebildet; das schnelle und starke Wachstum im 19. Jahrhundert führte zu unorganischen Mißbildungen, die durch technische und ästhetische Reformversuche nicht zu beheben waren. Erst in neuer Zeit ist die Aufgabe des Städtebaus wieder in ihrer Ganzheit erfaßt worden, wozu auch die Einordnung in die großräumige Planung — die Landesplanung — gehört. Die Anforderungen der Gesundheit, Schönheit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Wohlfahrt sollen nach den Lebensnotwendigkeiten der Volksgemeinschaft unter staatspolitischer Zielsetzung erfüllt und gestaltet werden. Ihre Rangordnung ergibt sich daraus, daß im Gesamtorganismus jedes Einzelglied seine bestimmte Funktion hat. Die Aufgaben der Technik und Kunst, des Rechts, der Verwaltung, der Wirtschaft, des Verkehrs, des Wohnungswesens, der Ernährung, der Gesundheitspflege, schließlich der Bevölkerungs- und Wehrpolitik sind untrennbar miteinander verbunden. Es wäre daher eine unfruchtbare Arbeit, eine Reihe von Sonderfragen, die nicht selten um den Vorrang streiten, herauszuschälen und einzeln zu behandeln, denn gerade in der Verflechtung der vielen Fäden liegt die Eigenart des Städtebaus.
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Schrifttum über Nahverkehr
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Niemeyer, R., Göderitz, J. (1943). Städtebau und Nahverkehr. In: Schleicher, F. (eds) Taschenbuch für Bauingenieure. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99707-5_24
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