Zusammenfassung
Das Gesetz, nach welchem das italienische Volk am 6. April 1924 an die Wahlurne trat, ist einer der schwersten Schläge, der jemals den Parteien eines Parlamentes von einer Regierung zugefügt worden ist. Sein Inhalt ist kurz folgender: Das ganze Königreich wurde ein einziges Wahlkollegium. Diejenige Liste, welche mindestens 25 Prozent der Stimmen auf sich vereinigte, hatte ein Anrecht auf zwei Drittel der Kammersitze, also auf 356 Mandate. Die Reste der Sitze wurden auf die übrigen Parteien so verteilt, daß man die Zahl der auf jede Partei fallenden Abgeordneten proportional zu den abgegebenen Stimmen berechnete. Nicht uninteressant war die Neuerung, wonach das Alter der Wahlfähigkeit von 30 auf 25 Jahre reduziert wurde; sie war deshalb charakteristisch, weil der Fascismus, ebenso wie der Bolschewismus, sich bewußt auf jüngere Altersschichten stützt als die Regierung, welche er ablöste.
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Notes
Vgl. Mussolinis Aufsatz: Forza e Consenso, Märzheft 1923 der Gerarchia, Rivista politica. Milano.
Trattato di Sociologia generale, vol. III, p. 388. „In der ganzen Geschichte erscheinen Zustimmung und Gewalt als Mittel der Regierung.“
l. c., p. 164.
Villari: l. c., p. 207 ss.
Dorso, Guido: La rivoluzione méridionale, p. 82. Torino 1925.
Im April 1914 hatte Salandra in der Kammer erklärt, Liberalismus bedeute in Italien das gleiche wie Patriotismus. Daran knüpft Pareto die bissige Bemerkung, beides seien „Verkleidungen“, deren sich in Italien die Partei der specularori bediene. l. c., § 1555.
Galati, Vito G.: Religione e Politica, p. 172. Torino 1926.
Don Sturzo, Luigi: a. a. O., S. 129.
Galati: l. c., p. 175.
La Nuova Politica dell’ Italia, p. 214.
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v. Beckerath, E. (1927). Die politische Bedeutung des neuen Wahlgesetzes. In: Wesen und Werden des fascistischen Staates. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99662-7_9
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