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Part of the book series: Chemie der menschlichen Nahrungs- und Genussmittel ((CMNGM,volume 3))

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Zusammenfassung

Unter Geheimmittel versteht man gewöhnlich solche zu Heilzwecken bestimmte Zubereitungen, deren Zusammensetzung vom Hersteller nicht in allgemein verständlicher Weise bekanntgegeben wird. Eine allgemein gültige und erschöpfende Definition des Begriffes „Geheimmittel“ gibt es jedoch nicht.

Bearbeitet von Dr. C. Griebel, an der- Staatlichen Nahrungsmittel-Untersuchungsanstalt in Berlin.

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Literaturhinweise

  1. Aus Perubalsam.

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  2. Von einer Destillation mit Wasserdampf kann man bei wässerigen Flüssigkeiten im allgemeinen absehen, weil alle hierbei übergehenden Substanzen auch durch Ausschütteln mit Äther der Flüssigkeit entzogen werden können. Trotzdem kann eine Destillation unter Umständen von Vorteil sein, um eine Trennung von nichtflüchtigen Stoffen herbeizuführen.

    Google Scholar 

  3. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß geringfügige Verunreinigungen den Schmelzpunkt unter Umständen erheblich beeinflussen können. In solchen Fällen, in denen man auf den Schmelzpunkt allein angewiesen ist — sei es aus Mangel an Material, oder weil keine kennzeichnenden Reaktionen zur Verfügung stehen —, empfiehlt es sich daher, eine Probe des zu untersuchenden Materials mit etwa der gleichen Menge des vermuteten Körpers zu mischen und den. Schmelzpunkt des Gemisches festzustellen. Stimmt er mit dem zuerst gefundenen überein oder weicht er nur wenig davon ab, so ist dies ein weiterer Beweis, daß die gemischten Körper tatsächlich identisch sind, da anderenfalls erfahrungsgemäß eine beträchtliche Erniedrigung des Schmelzpunktes einzutreten pflegt.

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  4. Nach der abweichenden Definition des Deutschen Arzneibuches (5. Ausgabe) sind Tabletten nur eine bestimmte Form der Pastillen, was für die rechtliche Beurteilung einer Zubereitung unter Umständen von Bedeutung sein kann.

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  5. Vgl. J. Gadamer, Lehrbuch der chemischen Toxikologie.

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  6. Alkohol enthaltende Flüssigkeiten müssen auf dem Wasserbad zunächst vom Alkohol befreit werden. Falls Salze organischer Säuren in Frage kommen (z. B. Natriumsalicylat), empfiehlt sich ein nicht zu geringer Zusatz von Mineralsäure, um die organische Säure vollständig in Freiheit zu setzen.

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  7. Falls zuvor eine Destillation mit Wasserdampf erfolgt ist, sind natürlich die flüchtigen Stoffe bercits entfernt.

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  8. Gadamer, S. 663ff.

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  9. A. Tschirch und O. Oesterle, Anatomischer Atlas der Pharmakognosie und Nahrungsmittelkunde.

    Google Scholar 

  10. L. Koch, Die mikroskopische Analyse der Drogenpulver.

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  11. Aus dem Grunde ist es erforderlich, sich auch eine Sammlung der wichtigeren Drogenpulver anzulegen, die entweder von einer ganz zuverlässigen Firma bezogen oder selbst hergestellt sein müssen, damit Verwechselungen oder gröbere Verunreinigungen und Verfälschungen ausgeschlossen sind.

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  12. Handbuch der Nahrungsmitteluntersuchung von Beythien, Hartwig und Klinger 2, 34.

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  13. Lediglich Phytomelan, dasz. B. in der Alantwurzel vorkommt, wird durch Jayellesche Lauge nicht entfärbt.

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  14. In der obenstehenden Übersicht sind die häufiger vorkommenden Drogenpulver, unter kurzer Angabe der diagnostisch wichtigen Bestandteile, nach den obigen Gruppen zusammengestellt. Der größere Teil der hier aufgeführten Drogenpulver ist in dem schon genannten Atlas von Koch eingehend behandelt, dessen Angaben dieser Übersicht auch vorwiegend zugrunde gelegt sind. Ein Teil der Pulver findet auch als Gewürz Verwendung. Über die Sekrete (Harze u. dgl.) siehe unter Abschnitt D.

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  15. Die auf die Zweckbestimmung und therapeutische Wirkung Rücksicht nehmende Zusammenstellung soll lediglich einen Anhalt dafür bieten, nach welcher Richtung die verschiedenen Gruppen von Heil-und Geheimmitteln u. dgl. etwa zu prüfen sind. Es würde jedoch zu weit führen, alle bei jeder einzelnen Gruppe in Betracht kommenden Stoffe namhaft zu machen. Erwähnt sind aber größtenteils diejenigen starkwirkenden Mittel, deren Anwesenheit erfahrungsgemäß möglich erscheint und auf die daher besonders Rücksicht zu nehmen ist.

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  16. Die Prüfung auf arsenige Säure ist bei derartigen Präparaten nicht zu unterlassen.

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  17. Von den zahlreichen Tierheilmitteln seien nur die wichtigsten Gruppen kurz erwähnt.

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  18. Pflanzenstoffe sowie Stoffe rein unorganischer Natur sind in dieser Zusammenstellung unberücksichtigt geblieben, abgesehen von den sehr wichtigen Quecksilberverbindungen und den radioaktiven Stoffen. Von den zahlreichen synthetischen Arzneimitteln konnte aus Zweckmäßigkeitsgründen nur eine sehr beschränkte Anzahl aufgenommen werden. In erster Linie sind die wichtigsten Antipyretica aufgeführt, da sie dem Analytiker erfahrungsgemäß sehr häufig begegnen, ferner eine Anzahl Jodoformersatzmittel, Lokalanaesthetica, Schlafmittel und andere, die praktisch eine Rolle spielen. Was die Alkaloide und andere starkwirkende Pflanzenstoffe betrifft, so wurden, abgesehen von den in Heil-und Geheimmitteln immer wiederkehrenden, nur diejenigen erwähnt, denen in therapeutischer Hinsicht eine größere Bedeutung zukommt.

    Google Scholar 

  19. Bei sehr wenig Substanz kommt nur Grünfärbung zustande.

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  20. Ebenso verhalten sich die verwandten Solaneenalkaloide Hyoscyamin und Scopolamin.

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  21. Mit sicherem Gelingen der Reaktion kann man rechnen, wenn man auf 5 Teile der Alkaloid-lösung (1:200) 1 Teil Chlorwasser und Ammoniak bis zur alkalischen Reaktion zusetzt.

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  22. Pharmaz. Ztg. 1907, S. 680.

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  23. Von Chininsalzen finden hauptsächlich arzneiliche Verwendung das Chlorhydrat, Sulfat, Tannat und das Eisenchinincitrat. Letzteres stellt rotbraune, in Wasser allmählich lösliche Blattchen dar. Die Lösung reagiert nach Zusatz von Salzsäure mit Ferro-und Ferricyankalium unter Blaufärbung. Das Tannat ist in verdünnten Säuren nur wenig löslich, etwas reichlicher in Alkohol. Mit Eisenchlorid färbt es sich blauschwarz. Der Geschmack ist adstringierend, aber kaum bitter. Zur Abscheidung der Base (z. B. beim Nachweis in Pillen usw.) ist es erforderlich, mit Natronlauge stark alkalisch zu machen.

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  24. Vgl. Gadamer S. 530.

    Google Scholar 

  25. Vgl. Zeitsohr. f. Unters, d. Nähr. u. Genußmittel 1909, 17, 77.

    Google Scholar 

  26. Vgl. Zeitschr. f. Unters, d. Nähr. u. Genußmittel 12, 27, 688.

    Google Scholar 

  27. In einem trockenen Extrakt aus Fucus vesiculosus wurden 20%, in einem Fluidextrakt 8,3% Natriumchlorid festgestellt. Vgl. außerdem Zeitschr. f. Unters. d. Nähr. u. Genußmittel 1916, 31, 252.

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  28. 100 ccm Eisessig + 1 ccm Ferrisulfatlösung (5 g Ferr. sulf. oxyd. in 100 g Wasser).

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  29. 100 ccm konz. Schwefelsäure + 1 ccm obiger Ferrisulfatlösung.

    Google Scholar 

  30. Vgl. Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs-u. Genußmittel 1916, 31, 246.

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  31. Zu beziehen durch Dr. Grübler in Dresden.

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  32. Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1902, 8, Heft 12, 13, 14.

    Google Scholar 

  33. Vgl. Gadamer, Lehrbuch der chemischen Toxikologie, S. 420–422.

    Google Scholar 

  34. Vgl. C. Griebel, Zeitschr. f. Unters. d. Nähr.-u. Gen. 1912, 24, 687.

    Article  Google Scholar 

  35. Bei geringen Mengen tritt eine Rosafärbung ein.

    Google Scholar 

  36. Biochem. Zeitschr. 1906, 1, 53; Abderhalden, Biochemische Arbeitsmethoden III, 18.

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  37. Diese müssen in flüssiger Form vorliegen.

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  38. Quellwässer enthalten im allgemeinen kein Radium und verlieren infolgedessen sehr bald ihre Radioaktivität durch Zerfall der Emanation.

    Google Scholar 

  39. Chemikerzeitung 1914, 38, 425-427 u. 446-450.

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  40. Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1913, 19, 1-12 u. 21-30..

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  41. Eine Lösung von Brechweinstein gibt mit Schwefelwasserstoff gelbrote Färbung. Erst auf Zusatz von Mineralsäuren oder Neutralsalzen erfolgt Abscheidung von Schwefelantimon.

    Google Scholar 

  42. Vgl. C. Griebel, Zeitschr. f. Unters, d. Nähr.-u. Genußm. 1912, 24, 541-556.

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  43. Als Ergänzung erschien die Verordnung vom 31. März 1911, die den § 4 der alten Verordnung aufhebt und sich im übrigen auf einige neu hinzutretende Stoffe bezieht.

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  44. Ohne Unterschied, ob sie heilkräftige Stoffe enthalten oder nicht.

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  45. Vgl. Sonderabdruck aus Pharmaz. Ztg. 1911: Freigegebene und nicht freigegebene Arzneimittel.

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  46. Welche Stoffe hierbei in Frage kommen, wird durch die in allen Bundesstaaten auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 13. Mai 1896 gleichlautend erlassenen Verordnungen, betreffend die Abgabe stark wirkender Arzneimittel in den Apotheken, bestimmt.

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  47. In Preußen kommt zur Zeit die Polizeiverordnung über den Handel mit Giften vom 22. Februar 1906 in Betracht.

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König, J. (1918). Geheimmittel und ähnliche Mittel. In: König, J. (eds) Untersuchung von Nahrungs-, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen. Chemie der menschlichen Nahrungs- und Genussmittel, vol 3. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99636-8_18

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