Zusammenfassung
Die Eisenbahnen dienen, wie fast alle Verkehrsmittel, den drei Verkehrsarten: Menschen, Sachen und Nachrichten. Der Nachrichtenverkehr wird aber meist von der Eisenbahn nicht unmittelbar bedient, sondern von jenen Verkehrseinrichtungen wahrgenommen, die man „Post“ nennt. Dies ist geschichtlich begründet, entspricht aber auch den technischen Eigenarten. Der Postverkehr ist nämlich ursprünglich aus den Bedürfnissen des Nachrichtenverkehrs entstanden, namentlich aus den Bedürfnissen der Staatsgewalt, ist aber im Lauf der Zeit in vielen Ländern auf die Beförderung von Menschen und dann auch von Sachen in Form kleiner Stückgüter — „Paketen“ — ausgedehnt worden. Die „Nachrichten“ wurden von der Post hauptsächlich in der Form von „Briefen“ übermittelt; hierzu sind aber außer den Postkarten auch Geldanweisungen, Bargeld in Umschlägen, Drucksachen und Zeitungen, Warenproben zu rechnen; außerdem hat die Post vielfach auch die Aufgabe übernommen, (eilige) Nachrichten durch Schall, Licht und insbesondere auf elektrischem Wege zu übermitteln.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Blum, O. (1930). Einleitung. In: Personen- und Güterbahnhöfe. Handbibliothek für Bauingenieure, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99609-2_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99609-2_1
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