Zusammenfassung
Die vorgeschriebene Zahl Garnkörper wird auf einer Waage genau gewogen und abgehaspelte1. Das Haspelsystem ist bis heute kein einheitliches; der Haspelumfang für Kammgarne beträgt in der Regel 1428 mm, für Baumwollgarne 1371,6 mm (1½ Yards), für Seiden- und Kunstseidengarne 1125 mm, für Schappegarne meist 1250 mm usw. An einem der Haspelarme soll eine Justiervorrichtung angebracht sein, damit der vorgeschriebene Haspelumfang stets genau eingehalten werden kann. Die Fadenspannung muß eine derartige sein, daß sie dem Charakter des Garnes entsprechend bequem einzustellen ist; für lose gedrehte Garne schwächer als für hartgedrehte, und zwar so, daß die Hand elastisch auf dem abgehaspelten Strang ruht. Die Entfernung zwischen der Schiene des Hülsenstandes und der Fadenführung soll 15 cm nicht überschreiten. Die Konstruktion der Fadenführung ist richtig, wenn der Faden bei 1000 m Länge nicht mehr als zweifach übereinander liegt. Endlich soll der mechanisch angetriebene Haspel etwa 150 bis 200 Touren in der Minute laufen. Dieses sind die Grundbedingungen für die Konditionieranstalten. Je nach der Garnschwere empfiehlt Pinagel, die Strähne pro 250, 500, 750 oder 1000 m zu unterbinden.
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Holtzhausen: Leipz. Monatschr. Textilind. 1917, 1.
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Heermann, P., Herzog, A. (1931). Die Nummerbestimmung der Garne. In: Mikroskopische und mechanisch-technische Textiluntersuchungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99411-1_6
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