Zusammenfassung
Was dem Staate und der Gemeinde jetzt noch fehlt, zeigt sich an einigen Beispielen. Es hat geschneit, und der Schnee muß sofort geschippt werden. Hierfür genügen die städtischen Beamten und Angestellten nicht, denn ihrer sind zu wenige. Also muß sich die Gemeinde an die Bevölkerung wenden. Oder die Polizeibehörde bedarf einer Auskunft, um festzustellen, wohin gewisse gesundheitsschädliche Abwässer unterirdisch abgeleitet werden. Darüber weiß nur einer Bescheid. Folglich erwartet man, daß sie diesen einen zur Auskunfterteilung zwingen kann. Oder die Reichswehr übt außerhalb ihres Standorts, abends geht es in die Quartiere. Für deren Bereitstellung würde an sich die uns wohlbekannte Eigentumsbeschränkung durch Einzelakt ausreichen. Aber der Soldat will mehr als das nackte Quartier. Er erwartet ein sauber überzogenes Bett und nahrhaft gekochtes Essen, also wiederum das Ergebnis von Tätigkeiten, die uns bisher nicht begegnet sind. Was aber all diesen Tätigkeiten eigentümlich ist, ist die Abwesenheit jeder unmittelbaren Beteiligung des Verpflichteten. Es ist offenbar etwas anderes, ob der Hauseigentümer bei Glatteis verpflichtet wird, auf seinem Hofe zu streuen, oder auf der Straße. Im ersten Falle besteht eine unmittelbare Beteiligung kraft Eigentums, es handelt sich um die Verpflichtung des Eigentümers zur Erhaltung seiner Sache in polizeimäßigem Zustande, wovon noch zu sprechen sein wird (§ 20). Im zweiten Falle mangelt es an solcher unmittelbaren Beteiligung. Die Unterscheidung ist wichtig, weil für die Auferlegung beider Pflichten verschiedene Regeln bestehen. So ließe sich also die öffentliche Last im engeren verwaltungsrechtlichen Sinne bestimmen als die im öffentlichen Interesse einem unmittelbar Unbeteiligten auferlegte Verpflichtung zu Leistungen nichtgeldlicher Art ohne Treupflicht.
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Jellinek, W. (1931). Die öffentlichen Lasten (Naturalleistungspflichten). In: Verwaltungsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99337-4_19
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