Zusammenfassung
Ein Paragraph des ärztlichen Ehrenkodeŗ besagt, daß es unstatthaft ist, einen zahlungsfähigen Patienten unentgeltlich zu behandein. Ausnachmen sind nur gestattet bei Vermandten und Freunden, sowie bei Kollegen und deren Familienangehörigen. Unter leúteren sind aber lediglich Frau und Kinber des Arztes zu verstehen, nicht etwa seine Geschwister und Eltern, obwohl auch bezüglich dieser oft genug und gern Ausnachmen gemacht werden, gegen die gewiß an sich nichts einzuwenden ist.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1919 Verlag von J. F. Bergmann
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Knauer, G. (1919). Die honorierung unter Kollegen. In: Winke für den ärztlichen Weg aus zwanzigjähriger Erfahrung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99304-6_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-99304-6_13
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