Zusammenfassung
Bei der ersten Untersuchung wurden in allen in die Erhebung einbezogenen Ländern (Vereinigte Staaten, Großbritannien, Frankreich und Belgien) Löhne für Maurer (bricklayers, stone masons; bri-quetiers, maçons) und für Bauhilfsarbeiter (hod carriers; aides) gewonnen. Bei der zweiten Untersuchung wurden die gleichen Angaben für die inzwischen verflossene Zeit und außerdem in den Vereinigten Staaten Daten für Putzer (piasterers), in Deutschland für Maurer, Bauhilfsarbeiter und Putzer beschafft.
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Literatur
In diesem Kapitel werden lediglich in Maurerbetrieben beschäftigte Steinhauer berücksichtigt. Eine Einbeziehung der in Steinmetzbetrieben beschäftigten „Steinhauer“ verbot sich dadurch, daß diese vorwiegend „an der Bank“, nicht auf dem Bau arbeiten und daher eine gleichmäßigere Arbeitszeit aufweisen, als die mehr von der Witterung und dem Tageslicht abhängigen Steinhauer in Maurerbetrieben. Die Steinhauer in Steinmetzbetrieben werden daher nicht in dem Abschnitt „Baugewerbe“, sondern in dem Abschnitt „Steinverarbeitungsgewerbe“ behandelt.
Dahin gehören die Ausläufer u. a., die zu dem allgemeinen Personal der betreffenden Betriebe zu rechnen sind. Nach der Definition des Arbeitsamtes sind dort als Bauhilfsarbeiter (hod carriers) gerechnet „Arbeiter, die Mörtel mischen und Ziegelmaurer, Putzer und Steinmaurer bedienen (wait on), gleichviel ob sie einen Trog (hod) benutzen oder nicht“.
Die Maurer sind in den Lohnbüchern als „Gesellen“ bezeichnet. In vereinzelten Jahren und in ganz wenigen Fällen findet sich bei einigen Arbeitern der Ausdruck „Postengeselle“; bei der Verarbeitung sind diese „Postengesellen“ von den als Gesellen bezeichneten Maurern nicht getrennt worden.
Die Bauhilfsarbeiter sind in den Lohnbüchern teils als „Arbeiter“, teils als „Steinträger“ bezeichnet. Hier sind nur die „Arbeiter“ berücksichtigt worden. Die Angaben für Steinträger sind nicht verwertet worden, da diese Arbeiter meist im Gruppenakkord beschäftigt waren und der Verdienst der einzelnen Träger nicht aus den Lohnbüchern zu ersehen war.
Die Maurer sind in den Lohnbüchern bis 1875 als „Gesellen“, 1876–1893 als „Maurer“, 1894–1903 teils als „Maurer“, teils als „Steinhauer“ bezeichnet. Bei der gesonderten Darstellung der Maurer und der Steinhauer erscheint also dieser Betrieb erst von 1894 ab.
Die Lohnbücher für die früheren Jahre (1867 und 1869) sind hier nicht verwertet worden; vgl. dazu meine Abhandlung „Zur statistischen Behandlung von Individuallohnaufzeichnungen in Zeitlohnbetrieben“ (Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 1906, S. 133–142).
Die Bauhilfsarbeiter sind in den Lohnbüchern fast stets als „Handlanger“ bezeichnet; nur ausnahmsweise sind ein Teil oder alle als „Tagelöhner“ bezeichnet.
Die Maurer sind in den Lohnbüchern für 1871–1872 und 1890–1903 teils als „Maurer“ teils als „Steinhauer“, für 1876–1889 größtenteils lediglich als „Gesellen“ und nur vereinzelt als „Maurer“ oder „Steinhauer“ bezeichnet. Von einer Verwertung der Auszüge aus den lückenhaften Lohnbüchern der siebziger Jahre ist Abstand genommen worden.
Die Bauhilfsarbeiter sind in den Lohnbüchern bis 1880 als „Handlanger“, 1881–1884 und 1886–1903 als „Arbeiter“, 1885 als „Tagelöhner“ bezeichnet. Von einer Verwertung der Auszüge aus den lückenhaften Lohnbüchern der siebziger Jahre ist Abstand genommen worden.
Die Bauhilfsarbeiter sind in den Lohnbüchern als „Handlanger“ bezeichnet.
Die Lohnbücher für die früheren Jahre (1851–1867) sind hier nicht verwertet worden; vgl. dazu meine Abhandlung „Zur statistischen Behandlung von Individuallohnaufzeichnungen in Zeitlohnbetrieben“ (a. a. O., S. 122–142, 515–537).
Im Durchschnitt der einzelnen Jahre 1886–1889: 65.27, 65.44, 65.58, 65.25 Std.
Im Jahr 1903 wurde nur ein Arbeiter (zu 26 Pf.) beschäftigt.
Im Durchschnitt der einzelnen Jahre 1886–1889: 65.49, 65.43, 65.61, 65.40 Std.
Die Zimmerer sind in den Lohnbüchern als „Gesellen“ bezeichnet; seit 1892 findet sich in vereinzelten Jahren und in ganz wenigen Fällen der Ausdruck „Postengeselle“; bei der Verarbeitung sind diese „Postengesellen“ von den als Gesellen bezeichneten Zimmerern nicht getrennt worden.
Die in den Lohnbüchern für 1902 und 1903 als „Magazinschreiner“ bezeichneten 1–2 Arbeiter, die eine längere Arbeitszeit als die übrigen hatten und nicht als Bauhandwerker anzusehen sind, wurden bei der Verarbeitung ausgeschieden.
Der Zimmereibetrieb war in der seit der ersten Erhebung verflossenen Zeit eingegangen.
Nach den von mir im Betrieb G für 1897–1903 angefertigten Auszügen erhielten dort sämtliche Zimmerer denselben einheitlichen Lohn wie im Betrieb B. Bei den vom Betrieb G für die Jahre 1870–1896 mitgeteilten durchschnittlichen Tagelöhnen scheinen die Überstunden nicht abgezogen worden zu sein. Es ist daher von einer Verwertung des Materials aus Betrieb G vollständig Abstand genommen worden.
Der Lohn betrug im Betrieb G 1870–1874: 48 Pf., 1875–1881: 56 Pf., 1882–1896: 64 Pf., im Betrieb D 1870–1875: 56 Pf., 1876–1881: 64 Pf., 1882–1903: 72 Pf.
Im Durchschnitt der einzelnen Jahre von 1883–1889: 64.83, 64.85, 64.67, 64.84, 64.60, 64.81, 64.76 Std.
Der Lohn betrug im Betrieb G 1870–1874: 4.80 M., 1875–1881: 5.60 M., 1882–1896: 6,40 M., im Betrieb D: 1870–1875: 5.60 M., 1876–1881: 6.40 M., 1882–1903: 7.20 M.
Die Maler sind in den Lohnbüchern größtenteils als „Gehilfen“ bezeichnet; die Ausdrücke „Vergolder“, „Lackierer“ und „Anstreicher“, die sich namentlich in den ersten Jahren noch häufiger finden, wurden im Laufe der Zeit immer seltener.
Die Maler sind in den Lohnbüchern größtenteils (nach meinen Auszügen zu 63–96 %) als „Tüncher“ bezeichnet; daneben findet sich die Bezeichnung „Maler“ für die Jahre 1870–1887, 1889 und 1895–1903, die Bezeichnung „Lackierer“ für die Jahre 1870–1895 und 1899–1901, die Bezeichnung „Anstreicher“ für die Jahre 1875–1893 und 1903.
Im Betrieb F konnte ich die Löhne der Maler nur für 1900–1903 ausziehen. Sie wurden nur anmerkungsweise berücksichtigt.
Der Betrieb war in der seit der ersten Untersuchung verflossenen Zeit eingegangen.
Dieser Unterschied ist nicht etwa darauf zurückzuführen, daß für Berlin ein Malergeschäft, für Nürnberg ein allgemeines Baugeschäft untersucht wurde. In dem Nürnberger Betrieb F, der ein spezielles Malergeschäft ist, betrug in den Jahren 1900–1903 für die 39–90 dort beschäftigten Maler der Mindestlohn 27–30 Pf., der Höchstlohn 48–60 Pf.; die Extreme waren also etwa die gleichen wie im BetriebA.
Die Installateure sind in den Lohnbüchern in der Mehrzahl als „Installateure“, zum Teil auch als „Monteure“, seltener als „Röhrenmacher“, „Rohrleger“, „Brunnenbohrer“ oder „Bohrführer“ bezeichnet.
Die Handlanger sind in den Lohnbüchern fast durchweg als „Tagelöhner“ bezeichnet; nur im Jahr 1899 sind zwei als „Helfer“ bezeichnet; diese sind bei der Verarbeitung mitberücksichtigt worden.
Die Installateure sind in den Lohnbüchern teils als „Monteure“, teils als „elektrische Monteure“ bezeichnet.
Der Betrieb ist in der seit der ersten Erhebung verflossenen Zeit eingegangen.
Der Lohn betrug im Betrieb G 1870–1896: 60 Pf., im Betrieb H 1870 bis 1875: 52 Pf., 1876–1880: 56 Pf., 1881–1903: 62.2 Pf.
Es liegen nur Angaben für den Betrieb H vor.
Im Durchschnitt der einzelnen Jahre 1881–1889: 66.03, 66.03, 66.25, 66.37, 66.25, 66.37, 67.00, 66.89, 66.89 Std.
Der Lohn betrug im Betrieb G 1870–1896: 6.00 M., im Betrieb H: 1870 bis 1875: 5.20 M., 1876–1903: 5.60 M.
Der Lohn betrug im Betrieb G durchweg 40 Pf., im Betrieb H 1870–1875: 36 Pf., seitdem auch 40 Pf.
Der Lohn betrug im Betrieb G durchweg 4.00 M., im Betrieb H 1870 bis 1875: 3.60 M., seitdem auch 4.00 M.
Eine Abweichung findet sich nur für die Installateure und Handlanger in Paris infolge der Abschaffung der Sonntagsarbeit im Jahr 1897.
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Kuczynski, R. (1913). Baugewerbe. In: Arbeitslohn und Arbeitszeit in Europa und Amerika 1870–1909. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-99279-7_2
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