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Zusammenfassung

Zu Beginn des Weltkrieges konnte die Stellung der Kartelle als privatwirtschaftliche Organisationsform vor allem der Industrie in Praxis und Wissenschaft als durchaus unangreifbar gelten. Infolge einer vielseitig entwickelten Anpassung der organisatorischen Technik an die spezifischen produktions- und absatztechnischen Erfordernisse der sich ständig stärker differenzierenden und vergrößernden deutschen Industrie und dank der Schmiegsamkeit des deutschen bürgerlichen Vertrags- und Gesellschaftsrechtes hatten diese genossenschaftlich aufgebauten Schutzverbände allmählich selbst auf solchen industriellen Gebieten festen Fuß gefaßt, die etwa gleich den Textilgewerben und ähnlichen sehr zersplitterten und erheblichen Konjunkturschwankungen unterworfenen Industrien sich jahrzehntelang organisationstechnisch als spröde erwiesen. Zwar blieben trotzdem noch weite Gebiete nicht oder nur unzureichend kartelliert, aber — und hierauf kommt es entwicklungsgeschichtlich an — nicht weil die Kartelle als Organisationsprinzip etwa grundsätzlich abgelehnt worden wären, sondern lediglich aus dem Grunde, weil dem Charakter der betreffenden Industrien und ihren Absatzverhältnissen entspringende wirtschaftliche Widerstände sich stärker als das Organisationsverlangen erwiesen.

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Literatur

  1. So kommt Herkner i. d. Art. Krisen i. Hdwb. d. St. III A. VI. Bd. S. 264 zu dem Ergebnis: „Wer die Ursachen des Konjunkturwechsels vorwiegend in der Planlosigkeit der kapitalistischen Produktionsweise sucht, wird auf die Wirksamkeit der Kartelle, die ja die Produktion dem Bedarfe besser anpassen wollen, große Hoffnungen setzen und sie als eine Art Fallschirm für die kritischen Zeiten des Niederganges betrachten. Die Meinung der neuesten Kartelltheoretiker geht aber in ziemlicher Übereinstimmung dahin, daß die Kartelle bis jetzt einen wesentlichen Einfluß auf den Konjunkturwechsel nicht ausgeübt haben, wohl auch nach der ganzen Verfassung unseres Wirtschaftslebens und ihrer eigenen Struktur gar nicht ausüben konnten oder wollten... Da sich niemals feststellen läßt, wie der Gang der Dinge ohne Einwirkung der Kartelle gewesen sein würde und selbst über einen unbestrittenen Tatbestand noch sehr verschiedene Werturteile gefällt werden können, werden die Beziehungen zwischen Krisenverlauf und Kartellwesen in hohem Grade strittig bleiben. “ Ich stimme dieser Kritik als Summe derzeitiger Forschung um so mehr zu, als tatsächlich neuere eingehende Spezialuntersuchungen mir nicht bekannt geworden sind — die älteren habe ich in meinem „Kartell und Trust“, Sammlung Göschen 1911, S. 191, zusammengestellt. Trotzdem würde sich m. A. nach durch Monographien über die Kartellgeschichte einzelner Industrien “wertvolles Material auch zu dieser Streitfrage, beibringen lassen. Immer aber bildet das so gewonnene Resultat nur einen kleinen Beitrag zur Krisen-„Theorie“. Und auch er ist noch schwierig genug zu gewinnen, setzt er doch weitgehendes nationales und internationales Material voraus. Lösbarer erscheint mir die Aufgabe eines Nachweises für einzelne Industrien, daß die Kartelle sie selbst vor einschneidenden Krisenrückwirkungen bewahren konnten, vielfach wohl selbst bei schärferen internationalen Erschütterungen. Damit wäre immerhin schon manches für die Kartelle gewonnen, wenn auch nur ihr privatwirtschaftlicher Schutzwert. Deduktiv läßt sich aus einer solchen Erkenntnis dann zweifellos der weitere Schluß herleiten, daß eine allgemeinere, d. h. volkswirtschaftlich bedeutsame krisenhemmende Wirkung der Kartelle nur auf ihrer entsprechenden Verbreitung und Zusammenarb eit beruhen könnte. Soweit die Krisen in der Regel auf internationale Gründe zurückgehen, hängt dann weiterhin — aber in jedem Falle mit viel schwächerem Wirkungskoeffizienten — der Kartell-Krisenschutz von der internationalen Ausbreitung dieser Organisationen ab. Hier, wie in ihre nationalwirtschaftliche Wirksamkeit spielen aber Grundfragen der nationalen und internationalen Wirtschaftspolitik hinein, wie besonders die Zoll- und Handelspolitik, die die Frage noch mehr verwickeln. Zu vergleichen wäre noch: Kobatseh „Internationale Wirtschaftspolitik“ Wien 1907, S. 253 ff.

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  11. Lief mann unverändert i. d. 3. Aufl. s. „Kartell und Trust”, Stuttgart 1918, S. 303 f. Nachdem er staatliche Monopolorganisationen abgelehnt hat, fährt er fort: „Davon scheint es mir nur eine Ausnahme zu geben, nämlich in dem Falle, daß der mehrfach erörterte Gedanke verwirklicht werden sollte, die Kartelle für die Zwecke der Besteuerung heranzuziehen. Der ungeheure Finanzbedarf nach dem Kriege verlangt eben so gebieterisch die Erschließung neuer Einnahmequellen, daß demgegenüber die bisherigen Ansichten über Besteuerungsmöglichkeiten nicht immer beibehalten werden können und der Staat vor neuen Wegen und Mitteln nicht zurückschrecken darf. Daher ist der Gedanke, die durch die Kartellierung zweifellos gestiegene Leistungsfähigkeit zahlreicher Gewerbe oder doch wenigstens die einheitliche Organisation, die sie sich in ihnen geschaffen haben, für die Besteuerung nutzbar zu machen, nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Ersteres würde auf eine direkte Besteuerung, letzteres auf eine Heranziehung zur indirekten Besteuerung hinauslaufen.” Dazu 4. A. 1920 S. 304. Dr. von Beckerath „Zwangskartellierung od. freie Organisation der Industrie” Stuttgart 1918, der S. 78 ff. die mir bisher bekannt gewordene ausführlichste, freilich nicht erschöpfende Kritik dieses Planes gibt, lehnt eine Steuer-Kartellpolitik zugunsten einiger fiskalischer Monopole ab, eine Ansicht, der ich mich aus finanz-wie kartelltechnischen Gründen nur anschließen kann. — Bier und Branntwein haben uns gezeigt — daß der frühere Staat für seine indirekte Besteuerung sich die Kartelle bereits nutzbar gemacht hat. — Ähnlich auch Staatssekretär Schiffer i. e. Vortrag a. d. Deutschen Industrie- und Handelstage a. 9.12.18 und Min. a. D. Dernburg i. Deut. Wirtschaftsbund f. Süd- u. Mittelamerika a. 19. 4.18 (Veröff. d. Deut. W.B. Heft 2, Berlin 1918, S. 36, haben diese Fragen angeschnitten, 1) Vergl. Kartell-Rundschau 1912, 2. Hlbd., S. 950 u. 1076 ff.

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Tschierschky, S. (1921). Rückblicke. In: Zur Reform der Industriekartelle. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-98977-3_1

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