Zusammenfassung
Der vom Patentsucher „Konsonanz-Dissonanz-Ermittler“ genannte, richtiger aber wohl als klavierartiger Lehr- und Übungsapparat zur Schärfung der Tonempfindung zu bezeichnende Anmeldungsgegenstand läßt sich, wie die Vorinstanz zutreffend feststellt, als Vereinigung dreier Einzelanordnungen auffassen, nämlich:
-
1.
eines Resonanzkastens mit durchweg einsaitigem Bezug;
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2.
einer Verbindung der Tasten mit den Hämmern durch Schraubenfedern und
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3.
einer Festklemmung der Stimmwirbel durch zweiteilige, kegelförmige Büchsen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Wirth, R. (1914). Entscheidung des Patentamts vom 24. September 1913. In: Erfindung und Nachahmung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94532-8_4
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