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Zusammenfassung

Eins ist sicher, das Recht nimmt von der Selbständigkeit des nichterfindenden Arbeiters gegenüber dem technischen Prozeß bisher keine Notiz. Das Erfinderrecht ist eine Ausnahme. Wenn unser bürgerliches Recht in § 950 einer Person, die durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, das Eigentum an der neuen Sache unter bestimmten Voraussetzungen zuspricht, so ist niemals ein Streit gewesen, daß dieser Rechtssatz für den Betriebsangehörigen nicht gilt. Der Arbeitnehmer gilt nicht als Person, als Bürger, als Rechtsträger im Sinne dieses Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist kein „Wer“ im Sinne des Gesetzgebers. Bei der sogenannten „Spezifikation“, die etwa ein Uhrmacher in den bekannten Schramberger Fabriken an dem Material vornimmt, aus dem er die Uhr kunstvoll herstellt, vertritt der Uhrmacher den Fabrikanten bei der Produktion1). Dieser „läßt“ die Sache durch einen Produktionsdiener herstellen, der so wenig eigene Rechte an der Sache erwirbt, wie der Portier an dem Hause, dessen Räume er bewacht. Man hat sich viel über die „Gründe“ gestritten, aus denen der § 950 nicht für Arbeitnehmer gelte2). Es bedarf das aber keiner „Begründung“ aus anderen Ursachen. Die Negation des Rechtssatzes selbst genügt3). Zwischen den Rechten des Menschen im Arbeiter und dem vom Unternehmer geleiteten Produktionsprozeß besteht rechtlich kein Betriebsraum, in dem der Schaffende eigene Ansprüche durch seine Tätigkeit erwirbt.

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References

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  3. Darüber, daß der Inhalt mit Ausnahme der Strafen abdingbar ist, Kaskel, Arbeitsrecht. 1925. S. 24.

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  4. Vgl. hierzu auch Wehrle: Die Ware Arbeitskraft. Mannheim 1925.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Rosenstock, E. (1926). Die Werkstatt. In: Lebensarbeit in der Industrie und Aufgaben einer europäischen Arbeitsfront. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94489-5_3

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