Zusammenfassung
Im Bereich der einzurichtenden Waldungen liegen häufig auch Nichtholzbodenflächen (Äcker, Wiesen, Gehöfte, Steinbrüche, Teiche usw.). Bevor die Pläne, welche die Bewirtschaftung des Waldes betreffen, angefertigt werden, müssen die Flächen, welche einer abweichenden Kulturart unterworfen werden sollen, voneinander getrennt und so die Holzbodenflächen festgestellt werden. Dabei ist zu erwägen, ob und welche Änderungen der bestehenden Verhältnisse vorzunehmen sind. In den meisten Ländern haben sich die Kulturarten den Standortsverhältnissen und der Geschichte der seitherigen Wirtschaft entsprechend ausgebildet. In der Ebene sind die von den Ortschaften am weitesten abgelegenen Flächen, im Gebirge die höchsten und steilsten dem Walde verblieben. Allein an vielen Orten ist das bestehende Verhältnis nicht so, daß es als ein unveränderliches angesehen werden dürfte. In dem Bestreben, den Wald zugunsten der Landwirtschaft zurückzudrängen, sind viele Waldeigentümer, namentlich Private, zu weit gegangen. Hierdurch sind in der Ebene und im Gebirgsland Ost- und Westdeutschlands umfangreiche Ödländereien entstanden, deren Dasein dem Interesse eines Kulturstaates nicht entspricht. Sehr häufig bedürfen die Grenzen der Kulturarten einer Regelung, die vor Aufstellung der Betriebspläne vorzunehmen ist.
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Literatur
Thünen, J. H. v.: (Der isolierte Staat in Beziehung auf Landwirtschaft und Nationalökonomie, 3. Aufl., 1. Teil, S. 390), der die örtlichen Beziehungen zwischen den Produktions- und Konsumtionsgebieten sehr gründlich untersucht hat, gab den verschiedenen Zweigen der Bodenkultur mit Rücksicht auf die Schwere und Haltbarkeit ihrer Haupterzeugnisse nachstehende Lage zu der die ansschließliche Absatzrichtung bildenden Zentralstadt M. (Vgl. umseitige Zeichnung.)
Entnommen aus Kaiser, O.: Beiträge zur Pflege der Bodenwirtschaft mit besonderer Rücksicht auf die Wasserstandsfrage. 1883. Karte 21.
Die Bedeutung der Regelung des Wassers bei der Forsteinrichtung hervorgehoben zu haben, ist das Verdienst O. Kaisers. Vgl. dessen Schrift: Beiträge zur Pflege der Bodenwirtschaft, 1883, in welcher die auf die Wasserstandsfrage gerichteten Maßnahmen nach den Erfahrungen eigener praktischer Tätigkeit eingehend erörtert sind. In der neuesten Zeit hat Forstmeister Kautz auf Grund treffender Beobachtungen in seinem Wirtschaftsgebiet (Oberförsterei Sieber im Harz) die auf die Wasserpflege gerichteten Maßnahmen nachdrücklich hervorgehoben. Vgl. Zeitschr. f. Forst- u. Jagdw. 1906, 1908, 1909.
Nähere Angaben zur Ausführung der Gräben für die Zwecke der Regulierung des Wassers macht O. Kaiser, a. a. O., S. 41–55, sowie Kautz, Zeitschr. f. Forstu. Jagdw. 1909, S. 157f.
In Preußen werden die ständigen Wirtschaftsfiguren in der Ebene Jagen, im Gebirge (wenigstens seither) Distrikte genannt.
v. Kropff, System und Grundsätze bei Vermessung p. p. der Forsten 1807, 3. Kap. („ Die mehrsten Forsten sind seit undenklichen Zeiten ohne Rücksicht auf die Holzart, höchst wahrscheinlich bloß behufs der Jagden, mittels 1½, mehrenteils aber 2, auch sogar 3 Ruthen breite durchgehauene Gestelle in … Quadrate abgeteilt. Viele derselben enthalten auf jeder Seite 200 Ruthen.—Daß man bei dieser Teilung … nicht zugleich beabsichtigt habe, eine Forstwirtschaft darauf zu begründen, scheint forstlich gewiß.“)
Abhandlungen über das theoretische und praktische Forstwesen, herausgegeben von Hennert, 1799.
Eine ausführliche Darstellung der damals bestehenden Gegensätze enthält v. Kropf f, a. a. O., 4. Kap.: Von der veränderten Lage des Forsteinteilungsgeschäftes und der dazu erteilten Instruktionen seit 1786.
Ein näheres Eingehen auf die Wirkungen des Sturmes und die Sturmstatistik ist Gegenstand des Forstschutzes. Vgl. Beck: Der Forstschutz, 2. Band, S. 293ff.; Wagner: Grundlagen der räumlichen Ordnung, 2 Abschn. 1. Kap., Der Sturm.
Wie Bargmann (Die Verteidigung und Sicherung der Wälder gegen die Angriffe und die Gewalt der Stürme. Allgem. Forst- u. Jagdztg. 1904, S. 83) mitteilt, betrug in Brüssel die Zahl der Weststürme in den oberen Luftschichten 612, in den unteren 445; der Oststürme in den oberen Luftschichten 192, in den unteren 269. Wie sehr sich der Einfluß höherer Gebirge auf die Sturmrichtung geltend macht, zeigt u. a. die Sturmstatistik für Straßburg und die Höhen der Vogesen. In der Zeit von 1892–1902 war für Straßburg das Verhältnis der von Nord, Nordost und Ost wehenden Stürme zu den von Südwest, West und Nordwest kommenden wie 1,7 zu 1, für den 1394 m hohen Belchen wie 4 zu 9.
Starke Nordoststürme haben in der Neuzeit (1892, 1894, 1902) namentlich in den Vogesen, im Schwarzwald und in Norddeutschland, schädliche Südoststürme wiederholt im sächsischen Ezrgebirge stattgefunden.
Eifert: Forstliche Sturmbeobachtungen im Mittelgebirge.—Allgem. Forst- u. Jagdztg. 1903, S. 430.
So namentlich K. Heyer: Waldertragsregelung, 3. Aufl., S. 82 unter Bezugnahme auf Zötl („Die Schläge müssen so angelegt werden, daß die Schlagfront von den Sturmwinden möglichst in senkrechter Richtung getroffen wird“); Judeich: Forsteinrichtung, 6. Aufl., herausgegeben von Neumeister, S. 276 („Die Wirtschaftsstreifen verlaufen in der Richtung des Hiebes, bei uns gewöhnlich sonach von Ost nach West“); O. Kaiser: Die wirtschaftliche Einteilung der Forsten 1902, S. 136 („Bei neuen Einteilungen ist für die Richtung der Hauptgestelle in Deutschland die Lage von West nach Ost zu wählen, weil sie das Mittel der nach Norden und Süden abweichenden Windströmungen sein wird“).
Denzin: Allgem. Forst- u. Jagdztg., 1880, S. 126f.; Borggreve: Forstabschätzung, 1888, S. 289. („Aus Vorstehendem folgt-, daß ein Schneisensystem, welches die meisten rechteckigen Distrikte möglichst mit dem Winkel und nicht mit einer Breitseite nach Westen richtet, die Herstellung und Einhaltung einer guten Bestandesordnung wesentlich erleichert.“) Bei Neueinteilungen der preußischen Staatsforsten soll dieser Regel Rechnung getragen werden: „Ist mit Sturmgefahr zu rechnen, so sollen sie (die Gestelle) gegen die gefährlichste Sturmrichtung Winkel von 45 Grad bilden“—Anweisung zur Ausführung der Betriebsregelungen v. 1. IV. 1925, S. 11.
Namentlich in Bayern (vgl. die Mitteilungen v. Hubers im Bericht über die Versammlung des D. Forstvereins in Regensburg, S. 149).
In der Neuzeit ist der günstige Einfluß der Verjüngung von der Nordseite sehr eingehend in der Praxis (Revier Gaildorf in Württemberg) nachgewiesen und in der Literatur begründet von Wagner, Grundlagen der räumlichen Ordnung im Walde, 3. Aufl. 1914, Die Hiebrichtung, S. 139f.
Als Vertreter dieser Richtung sind zu nennen : Braun : Forstliche Grundeinteilung, 1871 („Immer soll die schmale Seite der Einteilungsrechtecke der herrschenden Windrichtung zugekehrt sein“); Burckhardt : Hilfstafeln für Forsttaxatoren, Anhang S. 104 („Der überwiegenden Vorteile wegen legt man die längste Seite der Abteilung an die Hauptbahn. Dies Verfahren nimmt allerdings mehr Hauptbahnen, also mehr Bahnfläche in Anspruch .… Im übrigen stehen alle Vorteile auf Seite dieses Verfahrens, welches einen geringem Verdämmungsrand fordert, die jungen Anlagen mehr gegen auszehrende Winde schützt, die Bestände weniger gegen solche Winde öffnet, die nicht aus der gewöhnlichen Sturmrichtung kommen, gegen Feuersgefahr bessern Schutz gewährt, auch die Abfuhr der Forstprodukte erheblich erleichtert…“). Für Frankreich ist der gleiche Standpunkt vertreten von Tassy, Études sur l’aménagement des forêts. 1872.
Kaiser, O.: Die wirtschaftliche Einteilung der Forsten, S. 135ff. 1902.
Ausgeführt vom Verfasser im Jahre 1877, ein charakteristisches Beispiel für die Einteilung und Wegenetzlegung in den preußischen Gebirgsforsten.
Entnommen aus Kaiser, O.: Die wirtschaftliche Einteilung der Forsten III. Abschnitt, 12, S. 81, 1902.
Ein charakteristisches Beispiel für die Einteilung und Wegenetzlegung in den sächsischen Staatsforsten.
Außer den Lehrbüchern über Forsteinrichtung ist hervorzuheben : Danckelmann: „Über die Bildung der Holzbodenabteilungen“, Zeitschr. f. Forst- u. Jagdw. 1880.—Die Bestimmungen der größeren deutschen Forstverwaltungen über die Bildung der Bestandesabteilungen sind im 5. Teil enthalten.
So z. B. von Wiebeeke : Der Dauerwald, 2. Aufl., S. 60.
Nach der Dienstweisung über Forsteinrichtung von 1924, S. 10.
Anleitung zur Standorts- und Bestandesbeschreibung beim forstlichen Versuchswesen, 1909 (nach dem Beschluß des Vereins deutscher forstlicher Versuchsanstalten vom 3. Sept. 1908).
Diesem Grundsatz ist in Baden Ausdruck gegeben durch die Dienstweisung über Forsteinrichtung von 1924, S. 12.
Zur Beschreibung und Darstellung der Bestände ist neuerdings auch die Photographie aus Flugzeugen benutzt worden. Vgl. Krutzsch: Das Luftbild im Dienste der Forsteinrichtung. Thar. Jahrbuch 1925.
Über die Konstruktion von Kluppen und Höhenmessern vgl. die Lehrbücher der Holzmeßkunde (von Baur, Kunze, Schwappach, U. Müller, Wimmenauer) und einzelne Lehrbücher der Forsteinrichtung, insbesondere Stötzer, 2. Aufl., S. 38–69.
Sehr charakteristisch sind in dieser Beziehung die Ergebnisse der sächsischen Forsteinrichtungsanstalt. Nach Mitteilung von Schulze—Allgem. Forst- u. Jagdztg., Juli 1901—haben die bis dahin durchgeschlagenen Bestände im Durchschnitt des ganzen Landes 5,5% mehr ergeben, als die Schätzung unterstellt hatte. Bis zu einem gewissen Grade war eine solche Differenz beabsichtigt. Es ist wünschenswert, daß die Ertragsschätzungen vorsichtig gehalten werden. In diesem Jahre sind Mitteilungen über die Schätzung des Holzvorrats der sächsischen Staatsforsten und die Schätzungsfehler, die sich dabei ergeben haben, von Wiedemann: „Die sächsische Bodenreinertragswirtschaft-Silva 1925, Nr. 38, Tafel I“ gemacht worden.
Massentafeln zur Bestimmung des Inhalts der vorzüglichsten deutschen Waldbäume, bearbeitet im Forsteinrichtungsbureau des Kgl. Bayer. Finanzministeriums. 1846.
Behm: Massentafeln zur Bestimmung des Holzgehaltes stehender Bäume an Kubikmetern fester Holzmasse, 2. Aufl., 1886.
Grundner und Schwappach: Massentafeln zur Bestimmung des Holzgehaltes stehender Waldbäume und Waldbestände, 3. Aufl., 1907.
So namentlich bei dem früher häufig angewandten Verfahren von Draudt, zuerst veröffentlicht in der Allgem. Forst- u. Jagdztg. 1857.
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Martin, H. (1926). Die Vorarbeiten für die Aufstellung der Wirtschaftspläne. In: Die Forsteinrichtung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94430-7_2
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