Zusammenfassung
Studiert man die Akten der Zuchthausinsassen, so wird man bei einer verhältnismäßig geringen Anzahl eine Vorbestrafung mit Haft konstatieren. So hat beispielsweise die Durchsicht von tausend Akten in einem großen Zuchthaus ergeben, daß nur ca. 20–30 Prozent der Insassen mit Haft vorbestraft waren. Andererseits fiel es mir auf, wie wenige Erstbestrafte man im Zuchthaus vorfindet. Es gibt Züchtlinge, die nur mit Gefängnis und Zuchthaus bestraft sind, und es gibt, wie schon gesagt, solche, die Haft, Arbeitshaus usw. gehabt haben, die also dann meist gebettelt haben. Man würde also kurz von einem Bettler- und von einem Einbrechertypus sprechen können.
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Literatur
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Kauffmann, M. (1912). Der Landstreichertypus. In: Die Psychologie des Verbrechens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94409-3_3
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