Zusammenfassung
Auch die Übertragung der Arbeitsbeschaffung auf die Arbeitgeber kann entweder die Ausnutzung der vorhandenen Erwerbsmöglichkeit oder die Schaffung neuer Erwerbsmöglichkeit bezwecken. Das juristische Mittel, durch welches eine solche Übertragung vorgenommen wird, ist die Auferlegung einer Pflicht an die Arbeitgeber zu einem bestimmten, auf jene Zwecke abzielenden Verhalten. Ein solches Verhalten kann sowohl in einem Tun, nämlich in der Beschäftigung bestimmter Personen, wie in einem Unterlassen bestehen, nämlich im Falle des Verbotes der Beschäftigung oder bestimmt gearteter Beschäftigung gewisser Personen (nicht erwerbsbedürftiger, landwirtschaftlicher Arbeiter).
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Kaskel, W. (1920). Arbeitsbeschaffung durch Arbeitgeber. In: Das Neue Arbeitsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94407-9_3
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