Zusammenfassung
Auch abgesehen von allen Veränderungen, die seit den Schäúungen vor der Kriegszeit eingetreten sind, ist „Volksvermögen“ an fich kein feststehender Begriss1). Versteht man darunter den Gesamtbetrag der Güter, die einer Volkswirtschaft zur Verfügung stehen, so brancht man zwar an der Bezeichnnng des Volkes als des Trägers dieses Vermögens nicht gerade sprachlich Anstoß zu nehmen; sie ist osfensichtlich nicht in einem sraatsrechllichen Sinne gemeint, und es genügt zu sagen, daß wir sie in obigem Sinne meinen. Aber in jener Frklärung felbsr (die wir als verhältnismäßig noch besrgeeignetes Beispiel unter mehreren wählen) sind sämliche drei grundlegenden Begriffe, aus denen sich der Betrag zusammenseúen soll, unbestimm: „Volkswirtschaft“, „Güter“, „zur Versügung ftehen“. Die Anbestintmtheit des ersren Begrisses vermögen wir nicht zu heilen und nicht zu mindern. In allen Teilen unseres wissenschasrlichen Betriebes schleppen wir es als gewohnr gewordene Bürde mit uns, daß der Begriff, von dem unsere Wissenschafr ihren Namen entlehttt (Volkswirrschastslehre) eine Abstraktion ist, über deren reale Anrerlage nientals eine vollkomtnene Versrändigting frattgefunden hat.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Jastrow, J. (1919). Begriff des „Volksvermögens“. Schwierigkeiten der Abgrenzung und Bewertung. Wahrer Sinn der zahlenmäßigen Schätzungen. In: Deutschlands Volksvermögen im Kriege. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94404-8_5
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