Zusammenfassung
Wie die bisherige Darlegung zeigt, ist die erste und wichtigste Voraussetzung für die Einführung eines Staatsmonopols, die dauernde und gesicherte Rentabilität, nicht gegeben. Es bliebe nunmehr noch zu untersuchen, welche Wirkungen die Verstaatlichung, ganz unabhängig von dieser Frage auf die Gesamtwirtschaft, hervorbringen müßte. Bei dieser Untersuchung dürfte auszugehen sein von der Natur des staatlichen Wirtschaftsbetriebes und seinen Wirkungen in allgemeiner Hinsicht auf die nationale Wirtschaft. Im Anschluß hieran wird zu zeigen sein, welchen Einfluß die Verstaatlichung auf die Entwicklung der Kaliindustrie im besonderen haben würde.
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Literatur
Monopole und Arbeiterschaft S. 242.
a. a. o. S. 232.
Nach Mitteilung des Abgeordneten Rießer im Reichstag am 28. 2. 1918 gab es 59 Kriegsgesellschaften mit Unter- und Geschäftsabteilungen, Verteilungs-, Ausgleichs-, Freigabestellen und Kriegsausschüssen. Allein für Leder gibt es neben der Kriegsled er-Aktien-Gesellschaft die Riemenfreigabestelle unter einem Bergassessor a. D., die Kontrollstelle für freigegebenes Leder unter einem Rechtsanwalt, die Gutachterkommission für Lederhöchstpreise und die für Schuhwarenpreise, die Ersatzsohlengesellschaft, die Reichslederhandelsgesellschart und die Sattelledergesellschaft. Außerdem der Ueberwachungsausschuß der Schuhindustrie mit elf Schuhwarenhersteilungs- und Vertriebsgesellschaften an verschiedenen Orten, der Hauptverteilungsausschuß des Schuhhandels mit 18 Schuhhandelsgesellschaften an verschiedenen Orten und aus der Verwandtschaft noch die Deutsche Rohhautaktiengesellschaft und die Kriegsfellaktiengesellschaft.
Nach Mitteilung eines preußischen Abgeordneten im Landtag vom 2. 3. 1918 erfolgte beispielsweise bei der Kohlenverteilung die Festlegung der Entfernungen durch einen geraden Strich. Dieses geschah so bureaukratisch, daß Werke, die in ihrer Nahe eigene Kohlenbetriebe besaßen, aus diesen nicht beziehen durften, sondern aus entfernt liegenden Gruben zugeteilt erhielten.
Landtagsdrucksachen Nr. 307 A. B. und C. 21, Legislaturperiode IV, Sektion 1914. 2) a. a. O. S. 126 ff.
Berliner Tageblatt 8. 9. 1917, Ab. Bl.
In seiner Schrift „Die neue Wirtschaft“ befürwortet W. Rathenau eine weitgehende wirtschaftliche Betätigung des Staates, allerdings in wesentlich anderer Weise wie bei der staatlichen Monopol-Wirtschaft. Seine Ausführungen leiden unter zwei grundlegenden Irrtümern. Erstens ist nicht zutreffend und kein Beweis dafür geliefert, daß eine um ein Mehrfaches erhöhte Erzeugung auch entsprechend höhere Abgaben und Steuern tragen kann. Zweitens werden rein theoretische Konstruktionen auf historisch gewordene Dinge und Verhältnisse, die sich nur organisch weiter entwickeln lassen, übertragen. Abgesehen von anderen Irrtümern dürfte der Schrift aus diesen Gründen eine wesentlich praktische Bedeutung nicht zukommen.
Die Neuordnung der deutschen Finanzwirtschaft. München, Leipzig 1918. Eberhard Gothein, Seite 256 ff.
Die Kalirohsalze, ihre Gewinnung und Verarbeitung von Dr. W. Michels und C. Przigylla, Leipzig, 1916.
Vergl. „Kali“ 1916, Heft 17, Seite 257 bis 262.
a. a. O. S. 64.
Nach einer Berechnung des Bankiers Jacoby-Dortmund hatten am 1. Februar 1918 die Kuxe von 78 Gewerkschaften, die an der Börse notiert werden, einen Kurs von 788,12 Millionen Mark. Diesem Kurs entsprach unter Zugrundelegung der Ausbeutezahlung von 1914 bis 1917 eine Verzinsung von 0,62½ %. Tatsächlich dürfte die Verzinsung etwas höher sein, weil hierin auch Werke einbegriffen sind, die noch im Ausbau standen. Die Aktien der 20 an den Börsen notierten Aktiengesellschaften hatten am 1. 2. 1918 einen Kurs von 352,99 Millionen Mark. Bei diesen Kursangaben ist zu berücksichtigen, daß seit dem 1. 2. 18 eine weitere bedeutende Kurssteigerung eingetreten ist, und daß ferner hierbei noch über 100 Gesellschaften, die keine Börsennotiz haben, nicht berücksichtigt sind. (Vergl. Frkft. Z. vom 12. 4. 1918, Abdbl.)
Ausführungen des Generaldirektors Kain in der Generalversammlung der Aktiengesellschaft Deutscher Kaliwerke am 26. 2. 1918.
Sehr erhebliche Beträge für Ausfall an Steuern und Abgaben, die infolge der Verstaatlichung eintreten würden, müssen von dem finanziellen Ergebnis eines Staatsmonopols abgesetzt werden. Hierher sind zu rechnen Stempelkosten (Landesstempel) und Reichsstempel) bei Gründungen, Kapitals erhöhungen, Fusionen, Herausgabe von Obligationen, An- und Verkäufe an der Börse und Steuern auf Zinsscheinbogen, Zubußen, Umsätze im Kreise usw. Zur Schätzung dieser Summen fehlen die Unterlagen. Einen Anhalt gibt indessen die von der Aktiengesellschaft Deutscher Kaliwerke, deren Gründung im Jahre 1904 erfolgte, seither gezahlten Summen, die auf Anfrage mitgeteilt wurden. Ohne Berücksichtigung der Staats-, Gemeinde, Grund-, Gebäude-, Gewerbe-Steuer hat die genannte Gesellschaft für sich selbst und die von ihr übernommenen Gewerkschaften bis Anfang 1918 eine Summe von rund 4 Millionen Matk gezahlt. Dabei sind noch einige bedeutende Posten (Gründungskosten, Schlußnotenstempel), die sich noch auf über eine halbe Million Mark belaufen, nicht berücksichtigt. In dieser Summe sind beispielsweise enthalten für Obligationsstempel 1634 000 Mark, für Zubußesteuern 1 434 000 Mark. Wenn man sämtliche von allen Werken gezahlten Steuern zusammenstellen könnte, so würde man sicher eine sehr beträchtliche Summe erhalten.
a. a. O. Seite 64/65.
Monopolfrage und Arbeiterklasse, S. 245 ff.
a. a. O. Seite 76.
Vergl. Gesetz über das Branntweinmonopol § 133 R. G. Bl. S. 887 ff.
Vergl. Blankenstein a. a. O. S. 61.
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Giebel, H. (1918). Die Nachteile des Staatsbetriebs. In: Die Frage der Verstaatlichung der Kaliindustrie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94368-3_3
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