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Die Meistbegünstigungsklausel

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Die Rechtskunde des Ingenieurs
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Zusammenfassung

In den meisten Handelsverträgen ist eine Meistbegünstigungsklausel (MBKl) vorgesehen. Mit der Ausdehnung des internationalen Verkehrs wuchs die Zahl der Zoll- und Handelsverträge. Jeder einzelne Staat wurde in ein Netz von zahlreichen und mannigfachen Verträgen verwickelt, welche einer steten Aufmerksamkeit sowie häufiger Ergänzungen oder Erneuerungen bedurften. Um nun jederzeit mit dem in Wettbewerb tretenden Staaten gleichen Schritt zu halten und sich von diesen nicht überflügeln zu lassen, ferner, um sich in jedem Einzelfalle neue und langwierige Unterhandlungen zu sparen. kamen die Staaten auf den Gedanken, in ihre Verträge eine Klausel aufzunehmen. Durch diese ließ sich ein Staat von dem andern Staate die Zusicherung geben, daß auch ihm alle einem Dritten, vielleicht benachbarten Staate, zugestandenen und in Zukunft zuzugestehenden Handelsbedingungen gewährt werden. Es wurde dem ersten Staate für Gegenwart und Zukunft Behandlung gemäß der am meist begünstigsten Nation zugesagt.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1916 Verlag von Julius Springer

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Blum, R. (1916). Die Meistbegünstigungsklausel. In: Die Rechtskunde des Ingenieurs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94323-2_20

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-94323-2_20

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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