Zusammenfassung
Während im Süden und Westen des Deutschen Reiches schon im 14. und 15. Jahrhundert Apothekerordnungen oder ähnliche Bestimmungen von einzelnen Städten, hin und wieder auch von Landesherren, erlassen worden waren, kannte man zu jener Zeit im Norden und Osten des Reiches, vom Fürstentum Schlesien1) abgesehen, keine derartigen Verordnungen. Dabei hat es nachweislich auch in den Ländern von Nord- und Ostdeutschland bereits im 14. Jahrhundert Apotheken gegeben. Ja, es stammt sogar das älteste im Original erhaltene deutsche Apothekenprivilegium aus der Mark Brandenburg. Dieses Privilegium wurde im Jahre 1303 von dem Askanier Otto IV., Markgraf von Brandenburg, dem Apotheker Wallher junior zu Prenzlau verliehen und befindet sich ebenso wie die durch Ottos Nachfolger, Markgraf Ludwig, im Jahre 1320 erfolgte Bestätigung für den Sohn des Apothekers Wallher, im Staatsarchiv zu Zerbst2).
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Literatur
Möhsen, Geschichte der Wissenschaften in der Mark Brandenburg besonders der Arzneiwissenschaften 1781.
Koch, Ernst August, Sammlung der Reichs-Abschiede Frankfurt a. M. 1747.
Wernicke, Dr. E., Pharm. Ztg. 1902.
Wernicke, Dr. E. Zur älteren Geschichte des Apothekenwesens in Brandenburg und Preußen. Pharm. Ztg. 1902.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Adlung, A. (1930). Markgrafschaft bzw. Kurfürstentum Brandenburg. In: Die Entwicklung des brandenburgisch-preussischen Apothekenwesens bis zum Erlass der Revidierten Apothekerordnung vom 11. Oktober 1801. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94305-8_2
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