Zusammenfassung
Diese „Zweckverbände“ werden mithin durch ein doppeltes Merkmal gekennzeichnet. Es handelt sich zunächst nicht um einen geschlossenen Kreis von Staaten, etwa um die Großmächte; vielmehr steht, grundsätzlich wenigstens, der Beitritt zu den getroffenen Vereinbarungen jedem Staate offen, der gewissen Voraussetzungen entspricht. Dann aber kennzeichnen sich die Gemeinschaften durch ihren auf Dauer berechneten Charakter, der in der Einsetzung ständiger Verwaltungsämter sowie in den regelmäßig wiederkehrenden Konferenzen der Vertragsstaaten seinen Ausdruck findet. In dieser Gestalt stammen die Unionen aus der Mitte der sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts. Eine kräftige Weiterentwicklung kann ihnen vorausgesagt werden. Diese dürfte auch die organische Zusammenfassung der heute zusammenhanglos nebeneinander bestehenden Sondergemeinschaften bringen (oben § 26 I).
Moynier, Les Bureaux internat. des Unions universelles. 1892. Renault, Rev. Gen. 3, 14. Kazansky, Rev. 29, 238. v.Toll, Die internat, Bureaus der allgemeinen völkerrechtlichen Verwaltungsvereine. Diss. Tüb. 1910. Reinsch, Public internat, unions, 1911. Nys 2, 264. Strupp, bei v. Stengel-Fleischmann Bd. 3, S. 735. Noch immer verwendbar Fried, Das internationale Leben der Gegenwart, 1908.
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Fleischmann, M. (1925). Die Ämterderinternationalen Verwaltungsgemeinschaften. In: Fleischmann, M. (eds) Das Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-94282-2_29
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