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Die überstaatlichen Organisationen

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Part of the book series: Die Wissenschaft von der Politik ((WIPO,volume 6))

Zusammenfassung

Die auswärtige Politik vollzieht sich zwischen souveränen Mächten. Wenn die souveränen Mächte aufhören zu bestehen, endet auch die Außenpolitik. In einer staatlichen Weltorganisation gäbe es nur noch Innenpolitik. Die überstaatlichen Organisationen, die heute schon bestehen, scheinen auf eine staatliche Weltorganisation hinzudeuten. Wir müssen deshalb prüfen, wieweit die überstaatlichen Organisationen, die sich bisher gebildet haben, in die Souveränität eingreifen und ob sie die Außenpolitik der zu ihnen gehörigen Staaten ganz oder teilweise übernehmen. Wir müssen dabei zwischen Bündnissen oder bündnisähnlichen Verbindungen und echten überstaatlichen Organisationen unterscheiden. Jene lassen die Souveränität formell und tatsächlich unangetastet, diese haben eben darin ihr Merkmal, daß innerhalb der Organisation gewisse staatliche Funktionen von einer übergreifenden Autorität wahrgenommen werden, an die die Staaten einen Teil ihrer Souveränität tatsächlich hingeben. Verbindungen, wie die zwischen Ägypten und Syrien, bei der zwei souveräne Staaten freiwillig aufhörten, für sich zu existieren, um einen neuen souveränen Staat zu bilden, fallen auch nicht unter den Begriff überstaatlicher Organisation, stellen vielmehr einen Kleinstfall des Vorganges dar, der im Weltstaat die Souveränitäten aufschlucken und der Außenpolitik ein Ende machen würde.

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Literatur

  1. Austen Chamberlain: Jede Definition wäre „eine ,Falle’ für den Unschuldigen und ein , Wegweiser’ für den Schuldigen”. (Zitiert nach Blühd. S. 280.)

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  2. Schwarzenberger sagt, bei beiden Supermächten „bestehe die Gefahr einer Tendenz zur Weltherrschaft”. (Schwarz. D. A. S. 75, E. A. S. 117.)

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  3. Schwarzenberger urteilt fast noch schärfer. „Es bedarf einer erheblichen Abstraktionsfähigkeit” bis „zu erblicken” (S. 260). Auch er hebt hervor, daß das Einschreiten der UN gegenüber Nichtmitgliedern mit dem „Rechtsmangel der Zuständigkeitsüberschreitung” (Excess of Jurisdiction) behaftet sei (Schwarz. D. A. S. 248, E. A. S. 433) und ist der Meinung, daß den UN gegenüber Friedensstörungen von Nichtmitgliedern nur übrig bleibe, entweder ohne Rechtsgrundlage einzuschreiten oder ihr Ziel, den Frieden zu erhalten, außer acht zu lassen. (Vgl. Schwarz. D. A. S. 262, E. A. S. 455.)

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  4. Schwarzenberger ist der Ansicht, daß sich die militärischen Verpflichtungen aus dem NATO-Bündnis mit der Souveränität der NATO-Mitglieder nicht vertragen. (Vgl. Schwarz. D. A. S. 425.) Dieses Urteil ist insofern zutreffend, als, wie oben dargestellt, die eingegangenen Bindungen bei Kriegsgefahr nur noch gemeinsames Handeln in Betracht ziehen und die schwächeren Mitglieder der Führungsmacht bis zu einem gewissen Grad unterordnen. Die Souveränität bleibt aber grundsätzlich darin gewahrt, daß jede der NATO-Mächte das Bündnis verlassen kann, wenn sie die Folgen dieses Schrittes für die eigene und für die gemeinsame Sache auf sich nehmen will.

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  5. Schwarzenberger hält die ganze Europabewegung für künstlich und für unpopulär in Europa, mit Ausnahme von Deutschland, das den Vorteil davon hätte. Die Konstruktion des Europarates hält er lediglich für ein Zugeständnis an die Wünsche der Amerikaner. (Vgl. Schwarz. D. A. S. 437 f.) Leistungen wie die OEEC oder die Verkündigung der Menschenrechte findet er durch den Vergleich mit dem Internationalen Arbeitsamt genügend anerkannt. Auch die Montanunion gilt ihm nicht mehr als die früheren Kartellverbindungen der Industrie selbst. Neben den Amerikanern habe die katholische Kirche als schwarze Front Interesse an der europäischen Einigung. Diese Abwertung der europäischen Bewegung läßt außer acht, daß das Wissen der europäischen Völker um die gemeinsame Zugehörigkeit zu Europa und damit Europa als geistige Tatsache schon im 17. Jahrhundert nachzuweisen ist, daß es der hohe Ehrgeiz besonders der Franzosen war, die Repräsentantin Europas zu sein, daß schon nach dem ersten Weltkrieg versucht wurde, der ideellen europäischen Gemeinschaft organisatorische Formen zu geben. An diese Vergangenheit konnten die Amerikaner anknüpfen, wenn sie sich als die „besten Europäer” betätigten, und sie gibt allem, was heute zur europäischen Bewegung gehört, den geistigen Hintergrund.

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  6. Die von Chruschtschow so eifrig angebotene und von Publizisten des Westens wie ein Zugeständnis begrüßte Koexistenz der kapitalistischen und der kommunistischen Welt kann nicht mehr bedeuten als das Versprechen, daß die Sowjetunion keinen bewaffneten Angriff gegen die westliche Welt führen will. Der ideologische Kampf und der Wettbewerb der Wirtschaftssysteme soll ja nach Chruschtschows Worten nicht aufhören. Das will sagen, daß an einen Ausgleich der Ideologien und eine Anerkennung der Gleich-Wertigkeit beider Gesellschaftssysteme nicht gedacht ist. Nur dann aber läge in dem Angebot der Koexistenz der Weg zu einer echten Entspannung. Der Westen könnte dann darauf hoffen, von der östlichen Propaganda nicht weiter als imperialistisch, aggressiv, militaristisch hingestellt zu werden, wofür der Westen gewiß zu demselben Zugeständnis bereit wäre. Will aber der Osten den ideologischen Kampf fortsetzen, der davon ausgeht, daß Kapitalismus mit Imperialismus, Aggression und Militarismus gleichbedeutend ist, so bleibt vom Angebot der Koexistenz nichts weiter übrig, als daß der Osten die Existenz des Westens nicht mit Gewalt auslöschen will.

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  7. Schwarzenberger fordert für eine Weltföderation „ein Mindestmaß an gemeinsamen ethischen Werten und Institutionen” (Schwarz. D. A. S. 452) und für die Völker des Westens „ein Symbol ihrer inneren Einheit, einen gemeinsamen Brennpunkt ihrer Energien und ein überzeugenderes Ziel als die Wahrung ihrer eigenen nationalen Grenzen”. Sehr schön. Aber woher sollen die gemeinsamen ethischen Werte kommen? Ich hoffe, in dieser Studie mit dem Begriff einer aus dem Primärinteresse selbst geborenen Moral, einem neuen Begriff der Humanität und der Parole von der Abwertung der Grenzen zunächst für eine weltföderative Haltung des Westens, aber doch auch für die Anbahnung der Synthese mit dem Osten wenigstens Anhaltspunkte gegeben zu haben.

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Fischer-Baling, E. (1960). Die überstaatlichen Organisationen. In: Theorie der auswärtigen Politik. Die Wissenschaft von der Politik, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98550-7_4

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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