Zusammenfassung
Der Kinder- und Jugendpsychiater ist nicht unmittelbar mit der Durchsetzung und dem Vollzug des Familiengerichtsurteils konfrontiert, er erlebt aber im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit die Konflikte im Umfeld mit, die vor und nach dem Familiengerichtsurteil und auch zwischen den beiden Instanzen auftreten. Seine Stellung bedingt eine einseitige Sicht des Problems und eine spezifische Perspektive. Der Kinder- und Jugendpsychiater wie auch der psychologische Gutachter ist nur mit Scheidungsfällen befaßt, in welchem sich die Eltern nicht zu einem gemeinsamen Vorschlag hinsichtlich des Rechts der elterlichen Sorge einigen können und darüber hinaus dadurch solche Probleme aufgeworfen werden, daß der Familienrichter sie nicht ohne die Zuziehung eines psychologischen oder kinderpsychiatrischen Fachmanns lösen zu können glaubt. Dies scheint nach eigener Beobachtung relativ häufiger im Verfahren vor der 2. Instanz der Fall zu sein, wohl deswegen, weil die bis dorthin vorgetragenen Scheidungen mehr Probleme enthalten, vielleicht aber auch deswegen, weil die Obergerichte von der täglichen Praxis weiter entfernt sind und eher dazu tendieren, aus grundsätzlichen Erwägungen sich vom konkreten Einzelfall zu lösen.
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Literatur
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Lempp, R. (1987). Folgeprobleme nach Scheidungsurteilen der Familiengerichte. In: Blankenburg, E., Voigt, R. (eds) Implementation von Gerichtsentscheidungen. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, vol 11. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94342-2_9
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