Zusammenfassung
Die allgemeine sozioökonomische Entwicklung spielt eine entscheidende Rolle für die Integration von Zugewanderten. Insbesondere der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kommt eine zentrale Bedeutung zu, da strukturelle Integration in einer Erwerbsarbeitsgesellschaft die Integration in den Arbeitsmarkt voraussetzt. Darüber hinaus ist in Zeiten wirtschaftlicher Krise und hoher Arbeitslosigkeit die Anfälligkeit der bereits ansässigen Bevölkerung für Fremdenfeindlichkeit besonders hoch. Schließlich würde eine unzureichende Arbeitsmarktintegration zu einer „Unterschichtung“ der Bevölkerung mit verarmten Zugewanderten führen und in Folge wäre eine allgemeine Desintegration der Gesellschaft zu befürchten.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. zu den angeführten Indikatoren der sozio-ökonomischen Integration Frick/Wagner 1996, wo ergänzend auch Indikatoren der subjektiven Lebenszufriedenheit behandelt sind. Zu den methodischen Grundlagen vgl. ebd., 2–4.
In den neuen Ländern waren 1996 nur etwa 42 000 ausländische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt (rund 0,8 v.H.).Daher wird im Weiteren die Situation in Westdeutschland in den Mittelpunkt gestellt.
Zahlen nach Bundesanstalt für Arbeit 1998, 74 ff.
Damit verdreifachte sich die Selbständigenquote der ausländischen Staatsangehörigen (von 3 v.H. auf 9 V.H.). Der Anteil der ausländischen Selbständigen an der Zahl der Selbständigen insgesamt stieg von 2 v.H. auf 8 v.H.
Der individuelle Arbeitslosigkeitsindex mißt den Anteil der Monate mit gemeldeter Arbeitslosigkeit an allen potentiellen Erwerbsmonaten im Untersuchungszeitraum;vgl. hierzu Frick/Wagner 1996, 15 und Tabelle 4.
Das in der amtlichen Statistik zur Verfügung stehende Kriterium „ausländische Staatsangehörigkeit“ ist als Indikator eines möglichen Integrationsbedarfs ungeeignet. Zum einen sind damit nicht alle aus dem Ausland zugewanderten Kinder und Jugendliche erfaßt: Kinder von eingebürgerten Zugewanderten sowie Mehrstaatlern mit deutscher Staatsangehörigkeit fehlen ebenso wie Kinder von Aussiedlern, bei denen ebenfalls oft Integrationsbedarf (z.B. mangelnde Deutschkenntnisse) feststellbar ist; zum andern haben hier geborene und aufgewachsene Kinder oft weiterhin eine ausländische Staatsangehörigkeit, obwohl ihre Voraussetzungen zum Schulerfolg ohne besondere Förderung vergleichsweise günstig sind.
In der Bundesrepublik Deutschland findet (im Gegensatz zu den meisten Herkunftsländern von Jugendlichen aus Migrantenfamilien) die Berufsausbildung überwiegend im „dualen System“ statt. Dies bedeutet, daß Auszubildende, neben dem Besuch beruflicher Schulen, mit einem Betrieb einen Lehrvertrag abschließen. Ausgebildet wird auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages, auf den „die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden“ sind (§ 3 Abs. 2 BBiG), Auszubildende sind daher Beschäftigte in beruflicher Ausbildung (§ 3 Abs. 1 BBiG). Damit unterliegt das Ausbildungsverhältnis eines nicht-deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich dem „Inländerprimat“ des § 19 Arbeitsförderungsgesetz (SGB III). Ein ausländischer Jugendlicher benötigt daher, bevor er ein Ausbildungsverhältnis nach deutschem Recht aufnehmen kann, eine Arbeitserlaubnis. Zur Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses wird die Arbeitserlaubnis gemäß § 2 Abs. 2 Nr.3 Arbeitserlaubnisverordnung (AEVO) erteilt.
Die meisten der ausländischen Schülerinnen und Schüler sind im Inland geboren und regulär eingeschult worden.
Einschließlich Schulentlassene aus Sonderschulen.
DIW 1994, 36. Wenn sich die Anzahl der Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 1960 und 1995 auch mehr als versiebenfachte, lag dennoch ihr Anteil im Jahr 1995 (7,9 v.H.) nur geringfügig höher als im Jahre 1960; der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung betrug damals nur 1,2 v.H., 1995 etwa 9 v.H.
Vgl. hierzu Frick/Wagner 1996, 14 und Tabelle 3. Die Fallzahlen in der differenzierten Zuwandererstichprobe sind allerdings sehr klein, so daß keine Repräsentativität der Ergebnisse für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie für Zugewanderte aus Anwerbeländern gegeben ist.
Das Haushaltsnettoeinkommen ist hier definiert als die Summe der Einkommen aller Haushaltsmitglieder, ohne Kindergeld.
Dieses ist vermutlich Resultat der nach 1990 stark gestiegenen Flüchtlingszuwanderung aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien.
Vgl. zur Methodik Frick/Wagner 1996, 19.
Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, ohne Kindergeld.
Ähnliche Einschätzungen ergeben sich aus den subjektiven Bewertungen der Wohnsituation der befragten Zugewanderten im SOEP: danach schätzen etwa 34 v.H. der Aussiedler, 38 v.H. der Zugewanderten aus den ehemaligen Anwerbeländer und 44 v.H. der Flüchtlinge ihre Wohnung als zu klein ein; vgl. Frick/Wagner 1996, 12.
Rights and permissions
Copyright information
© 2000 Leske + Budrich, Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Beger, KU. (2000). Soziale Situation: Aspekte der Lebenslagen im Integrationsprozeß. In: Migration und Integration. Forschung Soziologie, vol 51. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93351-5_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93351-5_5
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2567-8
Online ISBN: 978-3-322-93351-5
eBook Packages: Springer Book Archive