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Zuwanderung nach Deutschland

  • Chapter
Migration und Integration

Part of the book series: Forschung Soziologie ((FS,volume 51))

  • 891 Accesses

Zusammenfassung

Zwischen 1950 und 1997 sind -ohne Berücksichtigung der Wanderungen zwischen den beiden deutschen Staaten- insgesamt circa 30 Mio. Zuwanderungen und über 21 Mio. Abwanderungen in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen gewesen. Daraus ergab sich ein Außenwanderungssaldo von etwa 8,7 Mio. Von den circa 30 Mio. Zugewanderten insgesamt waren knapp 24 Mio. ausländische Staatsangehörige, von den knapp 20 Mio. Abwanderern insgesamt über 17 Mio. Daraus ergibt sich eine Nettozuwanderung ausländischer Staatsangehöriger von etwa 6,6 Mio. Personen.

Die Außenwanderungsverflechtungen der ehemaligen DDR waren gering und sind hier nicht berücksichtigt.

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Literatur

  1. Im ALLBUS werden aus erhebungstechnischen Gründen nur die über 16jährigen einbezogen, welche so gute deutsche Sprachkenntnisse haben, daß sie den umfangreichen Fragebogen der Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) beantworten können.

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  2. Alle Zahlen nach ALLBUS 1996, V 40.

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  3. Vgl. Delfs 1993. Bei dieser Zahl handelt es sich um eine Ex-post-Schätzung.

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  4. Alle Zahlen (hier und folgend) nach Bundesministerium des Innern (BMI), Info-Dienst Deutsche Aussiedler, lfd., zuletzt 1998; im Unterschied zur amtlichen Zu- und Fortzugsstatistik, die gemeldete Wohnortwechsel über die Grenzen Deutschlands registriert und den Wanderungsfall mißt, werden Aussiedler personenbezogen erfaßt. Es ist anzunehmen, daß die meisten Aussiedler dauerhaft in Deutschland verbleiben.

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  5. Zahlreiche Deutschstämmige wandern auch innerhalb des Gebietes der früheren UdSSR, z.B. aus den mittelasiatischen Republiken in die Russische Föderation (Westsibirien, Wolgagebiet).

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  6. Wie in der Bundesrepublik gab es Arbeitsmigration auch in der DDR, wo ab den 60er-Jahren Vertragsarbeiter aus anderen sozialistischen Ländern Mitteleuropas, aber auch aus Kuba, Mocambique und Vietnam beschäftigt wurden, bei konsequenter Einhaltung des Rotationsprinzips. Quantitativ spielte hier jedoch die Ausländerbeschäftigung nie eine so große Rolle wie in der Bundesrepublik; in den späten 80er-Jahren lag die Zahl der Vertragsarbeitnehmer in der DDR bei etwa 200 000.

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  7. Alle Zahlen hier nach Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 1997, Übersicht 2.4.1.1: Arbeitskräftebilanz nach dem Beschäftigungsortskonzept 1960–1996 (Jahresdurchschnitte in 1000).

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  8. Bei der deutschen Wohnbevölkerung ist dieses Relation umgekehrt: 48 v.H. Männer und 52 v.H. Frauen.

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  9. Zu den Definitionen vgl. Uihlein (1990), 5 ff.; Art. 16a GG, Genfer Flüchtlingskonvention Art. 33 und §§ 51(1), 32a AuslG.

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  10. Vgl. zu den Zuzugszahlen, den Anerkennungen, Ablehnungen, sonstigen Erledigungen und anderen Einzelheiten aus dem Asylentscheidungsverfahren v. Pollern (verschiedene Jahrgänge seit 1981), zuletzt 1998. Es werden hier nur Erstanträge ausgewiesen, keine Asylfolgeanträge oder Asylanträge während eines gerichtlichen Verfahrens.

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  11. Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, das, im Unterschied zur Zu- und Fortzugsstatistik, welche den einzelnen Wanderungsfall angibt, Asylsuchende personenbezogen erfaßt werden.

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  12. Zusätzlich sind seit 1992 über 300 000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien aufgenommen worden. Vgl. hierzu UNHCR/ ZDWF 1995, 7 f. Davon sind bisEnde 1998 fast alle wieder in ihre Heimat zurückgekehrt bzw. in andere Länder weiter gewandert.

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  13. Dabei sind nur die Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge berücksichtigt, nicht die Anerkennungen durch Gerichtsentscheidungen (abgelehnte Asylbewerber legen nach Schätzung der Bundesregierung zu etwa 55 bis 60 v.H. Rechtsmittel ein, vgl. Antwort der Bundesregierung vom4. Juni 1996 auf die schriftliche Frage der Abg. J. Hoffmann (SPD), Bt-Drs. 13/4819, 3). Nach Angaben des BMI werden zusätzlich 1,5 bis 3 v.H. der Asylsuchenden in Gerichtsverfahren anerkannt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das Asylsuchende in den verschiedenen Statistiken doppelt bzw. mehrfach erfaßt sind. Ebenfalls nicht enthalten sind die Personen, die aufgrund § 51 Abs. 1 Ausländer-Gesetz (AuslG) Abschiebeschutz erhalten-in den vergangenen Jahren immerhin fast 10 000 jährlich- bzw. bei denen nach § 53 AuslG Abschiebungshindernisse bestehen.

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  14. Es haben z. B. vom 1. Juli 1993 bis zum 16. Oktober 1995 insgesamt 312 542 Personen einen Asylantrag gestellt, davon wurden im gleichen Zeitraum 139 361 bestands- und rechtskräftig entschieden; von diesen sind rund 28 000 erst nach über 12 Monaten entschieden worden. Vgl. Antwort der Bundesregierung vom 20. Oktober 1995 auf die schriftliche Frage der Abg. Brigitte Lange (SPD), Bt.-Drs. 13/2801, 7.

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  15. Darunter befanden sich bis etwa 55 000 Zugewanderte jüdischer Religion aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion; vgl. zu dieser Gruppe Jasper/Vogt 1999.

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  16. Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Situation der Bundesrepublik Deutschland als Einwanderungsland“, Bt-Drs. 13/ 5065, 10 und 59. Daten dort nach Bundesverwaltungsamt-Ausländerzentralregister (AZR) (III 5–20.473.3).

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  17. Vgl. Bulletin der Bundesregierung vom 11. Januar 1996.

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  18. Zu den abgelehnten Asylbewerbern ohne anderweitigen Aufenthaltstitel, die nicht ausreisen, hinzu kommen illegal Einreisende, deren Zahl nach 1993 angestiegen sein dürfte.1998 sind nach Angaben des BKA mindestens 40 000 illegale Einreisen zu verzeichnen gewesen (1997:35 205).

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  19. Vgl. OECD 1997, 17.

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  20. Bei erst kurz erfolgter Zuwanderung wird auch in der Heimat nach Ehepartnern gesucht.

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  21. Vgl. die Ergebnisse im einzelnen in SIGMA/ Forschungsinstitut der FES 1996, 196/197.

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  22. Die Vergleichbarkeit ist allerdings nur eingeschränkt gewährleistet, da die Definition der Personen, die als nachzugsberechtigte Familienmitglieder gelten, stark differieren: in den USA gehören z.B. Geschwister von Immigranten dazu, in Deutschland nicht. In Schweden wird die Zuwanderung aus anderen skandinavischen Staaten in der Statistik nicht eingerechnet, im Vereinigten Königreich wird der Familiennachzug von Flüchtlingen hierbei nicht berücksichtigt. Vgl. dazu im einzelnen OECD 1997, Statistical Annex.

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  23. Am 31.12.1991 wurden erstmalig die neuen Bundesländer in der Statistik des Ausländerzentralregister (AZR) berücksichtigt.

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  24. Zahlen: BVA-Ausländerzentralregister 1997.

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Beger, KU. (2000). Zuwanderung nach Deutschland. In: Migration und Integration. Forschung Soziologie, vol 51. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93351-5_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93351-5_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-2567-8

  • Online ISBN: 978-3-322-93351-5

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