Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltet am 25. April in Dortmund den Workshop „Substitution unter REACH — Zulassungsantrag oder auf Alternativen umstellen?“. Thematisiert wird die Verwendung zulassungspflichtiger Stoffe unter REACH. Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, eine Substitution zulassungspflichtiger Stoffe umzusetzen. Wenn dies aus Sicht des Unternehmens nicht möglich ist, muss es eine Zulassung beantragen, um den Stoff für eine bestimmte Zeit weiterverwenden zu dürfen. In der Veranstaltung werden die Beurteilungskriterien für die Substitution behandelt, die in Zusammenhang mit Voraussetzungen für die Genehmigung von Zulassungsanträgen relevant sind.
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Workshop: Substitution unter REACH. Adhaes Kleb Dicht 57, 10 (2013). https://doi.org/10.1365/s35145-013-0239-2
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