Am 1. August 2018 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des PflegepersonalStärkungsgesetzes (PpSG), das unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ umsetzt — eine „wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege“, wie Gesundheitsminister Jens Spahn erläuterte. So können nun ab Januar 2019 13.000 Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen neu eingestellt werden. Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern werde darüber hinaus voll von der Krankenversicherung finanziert. Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden — rückwirkend ab 2018 — vollständig von den Kostenträgern übernommen. Das Gesetz sieht weiterhin die Förderung der Digitalisierung wie auch der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationärer Pflege sowie eine bessere Honorierung der Wegezeiten in der ambulante Alten- und Krankenpflege — insbesondere im ländlichen Raum — vor. Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro jährlich fortgesetzt.

Ab 2020 soll eine Regelung zur Verbesserung der Pflegepersonalausstattung („Ganzhausansatz“) in den Krankenhäusern sowie zur Gewährleistung von Patientensicherheit gelten („Pflegequotient“) .