Die Fortführung oder Beendigung einer parenteralen Ernährung oder die Reflektion von Behandlungsmaßnahmen am Lebensende sind durchaus auch konfrontierende Fragestellungen in der ambulanten Patientenversorgung. Im Gegensatz zu den Mitarbeitern im Krankenhaus, die sich an ein klinisches Ethikkomitee um Rat wenden können, ist das ambulant tätige Gesundheitspersonal bei diesen Problemen bislang meist auf sich selbst gestellt.

Auch außerklinische Ethikberatungen sind typischerweise multiprofessionell besetzt. Neben einem ausgebildeten Ethikberater gehören Haus- oder Kinderärzte, Seelsorger, Pflegekräfte und Juristen sowie Mitarbeiter der Wohnbereichs-leitung/Pflegedienstleitung, des Sozialdienstes oder der Patientenvertretung zum Team. Die Finanzierung erfolgt meist über Spenden, Stiftungen oder die jeweilige Einrichtung.

Die inhaltliche und methodische Arbeit unterscheidet sich im Kern nicht wesentlich von der Tätigkeit klinischer Ethikkomitees. Eine Fallbesprechung hebt auch in diesem Setting den Behandlungsauftrag zwischen Arzt und Patient nicht auf, sondern soll den Behandler in seiner Entscheidungsfindung unterstützen und ihm die Übernahme von Verantwortung erleichtern.

Einige Kontaktstellen für außerklinische Ethikberatung sind: