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Beim Erstellen von Websites können Laien über so manche Fallstricke stolpern.

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Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens erkennen immer mehr niedergelassene Ärzte die Vorzüge einer Praxiswebsite. Allerdings handelt es sich bei diesem Online-Marketinginstrument keineswegs um einen rechtsfreien Raum, wie immer wieder aufflammende Diskussionen, etwa über die richtige Gestaltung des Impressums, zeigen. Bei Fehlern droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Das ist der Grund, warum sich eine Münchner Agentur regelmäßig Praxiswebsites von Ärzten diverser Fachrichtungen genauer anschaut — so auch im vergangenen Jahr. 400 Internetauftritte von Praxen in den acht größten Städten Deutschlands wurden dahingehend überprüft, ob sie juristisch angreifbar sind, weil sie gesetzliche Vorgaben nicht einhalten. Bei der Beurteilung half ein zuvor erarbeiteter Kriterienkatalog.

Rechtliche Wissenslücken der Ärzte begünstigen Fehler

Das Ergebnis: „Die meisten Websites enthalten mindestens einen rechtlich kritischen Aspekt“, heißt es in der Studie. Unbewusst verstießen die Ärzte gegen geltendes Recht, zu dem nicht nur das Telemediengesetz zählt, sondern unter anderem auch die Berufsordnung sowie das Heilmittelwerbegesetz. Als einen Grund für die Fehler vermutet die Agentur, dass die Websitegestalter „die werberechtlichen Einschränkungen der Ärzte kaum kennen“.

Die weitaus häufigsten Verstöße fanden die Studienautoren bei der Datenschutzerklärung sowie beim Impressum, die beide nach dem Telemediengesetz vorgeschrieben sind. 30 % der untersuchten Praxiswebsites enthielten gar keine Datenschutzerklärung. Die Erklärungen, die sich auf den übrigen Internetseiten fanden, waren außerdem fast alle fehlerhaft. So fand sich bei 70 % der Homepages kein Hinweis darauf, wer für den Datenschutz verantwortlich ist, 44 % klärten die Nutzer nicht darüber auf, wie sie die Erhebung ihrer Daten unterbinden können. Und auf 96 % der Praxiswebsites wurde nicht die Zustimmung der User eingeholt, wenn Cookies im Einsatz waren.

Auch das Impressum ist oft fehlerhaft

Ähnlich hoch war die Fehlerquote beim Impressum: 90 % der Arztwebsites wiesen laut Studie kein oder nur ein unvollständiges Impressum auf. Der häufigste Fauxpas hier: Es fehlte die Umsatzsteuer-ID, die angegeben werden muss, wenn Behandlungen ohne medizinische Indikation angeboten werden. Vergessen wird offenbar auch gerne, dass nicht nur für die Praxiswebsite, sondern auch für das Facebookprofil rechtliche Vorgaben gelten. Auch in sozialen Medien muss etwa ein vollständiges Impressum vorhanden sein. Laut Studie fehlte dieses aber bei 31 % der untersuchten Auftritte. Ebenso nachlässig wurde mit Bildrechten umgegangen: In 38 % der Facebookeinträge war ein Copyrightvermerk für Bilder entweder nicht vorhanden oder aus juristischer Sicht zumindest problematisch. Noch sorgloser wurde auf den Websites mit Bildern hantiert: In über 60 % der untersuchten Seiten waren Fotos „auf rechtlich bedenkliche Art und Weise eingebunden“, etwa weil der Hinweis fehlte, dass sie mit Models gestellt waren.

Eine Abmahnwelle wegen rechtlich nicht korrekter Praxiswebsites habe die Ärzteschaft bisher zwar nicht erfasst, so die Autoren. Doch gerade Mediziner, die über den Internetauftritt auch Marketing für individuelle Gesundheitsleistungen betreiben wollen, sollten ihre Websites von Experten auf juristische Mängel überprüfen lassen.