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„Mehr Allergologie als sie auf dem DAK geboten bekommen, geht definitiv nicht.“

Prof. Dr. Ludger Klimek, Zentrum für Rhinologie und Allergologie Wiesbaden

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Prof. Dr. Thilo Jakob, Klinik für Dermatologie und Allergologie, Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Gießen

Der 13. Deutsche Allergiekongress (DAK) steht vor der Tür! Vom 27. bis 29. September laden die Kongresspräsidenten Prof. Christian Vogelberg und Dr. Lars Lange nach Dresden ein und werden sicherlich dafür sorgen, dass die 13 in diesem Jahr eine besondere Glückszahl für die Allergologie werden wird. Dieser Kongress ist traditionell der Höhepunkt der allergologischen Fortbildungsveranstaltungen eines Jahres und Sie können Informationen auf höchstem Niveau erwarten. Treffen Sie in Dresden alte und neue Freunde und lassen Sie sich von der Allergologie neu begeistern! Mehr Allergologie als sie auf dem DAK geboten bekommen, geht definitiv nicht. Alle wissenschaftlichen Abstracts zum DAK finden Sie ab Seite 57.

Bei den Adrenalin-Autoinjektoren (AAI) gibt es derzeit Lieferengpässe aufgrund von Produktionsverzögerungen beim Marktführer. Dies zeigt, wie eng vernetzt die internationale Produktion von Medikamenten weltweit bereits ist. Ein kleines Sandkorn im Getriebe dieser komplexen Abläufe führt zu Versorgungsengpässen in ganz Europa und darüber hinaus. Erfreulich ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in diesem Zusammenhang flexibel reagiert hat und am 31. August eine Verlängerung des Verfalldatums für bestimmte Chargen des betroffenen AAI genehmigte (mehr dazu auf Seite 101).

Ein weiteres positives Beispiel für eine gute Zusammenarbeit mit Behörden ist für das Paul Ehrlich-Institut (PEI) bei Seltenen Allergenen zu vermelden: Seltene Allergien stellen in Diagnostik und Versorgung allergiekranker Patienten ein zunehmendes Problem dar. In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als fünf von 10.000 Menschen davon betroffen sind. Dies gilt für zahlreiche Inhalations- und Nahrungsmittel sowie für Kontaktallergene. Das PEI hat ein besonderes Interesse daran, dass Testallergenprodukte für Seltene Allergene am Markt verfügbar bleiben, um eine lückenlose allergologische Diagnostik für alle Patientengruppen in Deutschland sicherzustellen. Um seltene Testallergene auf dem deutschen Markt verfügbar zu halten, können die Hersteller daher ab sofort eine Gebührenreduktion der bisherigen Regelgebühren beantragen, die sich auf die staatliche Chargenprüfung, Änderungsanzeigen oder wissenschaftliche Beratung bezieht. Diese Gebührenreduktion des PEI um 75 % ist ein wichtiger Schritt für die Versorgung der Patienten mit Seltenen Allergenen und insbesondere Frau Prof. Dr. Vera Mahler, Leiterin der Abteilung Allergologie des PEI zu verdanken, der wir an dieser Stelle ausdrücklich für dieses Engagement danken (mehr dazu auf Seite 99).

Eine weitere wichtige und erfreuliche Entscheidung für die Allergologie wurde im August 2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffen. Der G-BA hat Ausnahmeregelungen für die Verordnungsfähigkeit von nasalen Glukokortikoiden (nGKS) auf Kassenrezept beschlossen. Demnach können die nicht verschreibungspflichtigen topischen nGKS mit den Wirkstoffen Beclomethason, Fluticason und Mometason nun wieder „zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik“ auf einem Kassenrezept verordnet werden (mehr dazu auf Seite 96).

Diese vielen erfreulichen Entscheidungen im Bereich der Allergologie zeigen, dass sich das gemeinsame Engagement von AeDA, DGAKI und Deutscher AllergieLiga für die Allergologen und allergiekranken Patienten lohnt!

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