figure 1

„Wir müssen sicherstellen, dass wir den Qualitätsstandard der allergologischen Weiterbildung, der bislang bestand, halten oder möglichst noch verbessern können.“

Prof. Dr. Thilo Jakob, Klinik für Dermatologie und Allergologie, Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Gießen

figure 2

Prof. Dr. Thomas Werfel, DGAKI-Präsident, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Medizinische Hochschule Hannover

Mit großer Sorge nehmen wir den derzeitigen Diskussionsstand innerhalb der Weiterbildungskommission der Delegierten der Landesärztekammern zur Kenntnis, wonach geplant ist, einen großen Teil der allergologischen Weiterbildung in die Fachweiterbildungen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Dermatologie, Kinder- und Jugendmedizin/Kinderpneumologie beziehungsweise Innere Medizin/Pneumologie zu integrieren. Nur ein sehr kleiner, wissensbasierter Katalog soll als zusätzliches kursbegleitendes Modul im Rahmen einer modifizierten Zusatzweiterbildung bei diesen vier Fachgruppen belassen werden.

Alternativ wird aktuell auch diskutiert, unter Verzicht auf kursbegleitende Module die Weiterbildungszeit für KollegInnen mit den oben genannten Facharztanerkennungen auf nur sechs Monate zu verkürzen.

Die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) hatte zuvor im Auftrag der Bundesärztekammer zusammen mit Delegierten von AeDA (Ärzteverband Deutscher Allergologen), GPA (Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin) und den „organbezogenen“ Fachgesellschaften, in denen die Allergologie besonders relevant ist, einen differenzierten Vorschlag für eine Musterweiterbildungsordnung zur Zusatzweiterbildung Allergologie verfasst. Dieser beinhaltet sowohl praktische Elemente, zu erlernen in einem Pflichtzeitraum von zukünftig einem Weiterbildungsjahr in einem Modulsystem, und theoretische Elemente, zu erlernen in einem differenzierten Kurs-Weiterbildungsprogramm. Alle beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände mit Ausnahme der Fachgesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde haben diesem Konzept zugestimmt, das in der aktuellen Diskussion der Weiterbildungskommission der Landesärztekammern bislang trotzdem keine ausreichende Berücksichtigung gefunden hat.

Die komplette Versenkung der Zusatzweiterbildung Allergologie in die Gebietsweiterbildungen oder eine Verkürzung auf nur sechs Monate würde die Entwicklung in Europa konterkarieren: Hier wurde und wird ein Facharzt für Allergologie nach und nach in verschiedenen Ländern implementiert, zuletzt im Jahr 2016 in Frankreich. Ein Facharzt für Allergologie steht aus guten Gründen in Deutschland derzeit nicht zur Debatte. Wir müssen jedoch angesichts der Komplexität der medizinischen und klinischen Zusammenhänge in der Allergologie, der Häufigkeit und Schwere der Krankheitsbilder und der Bedeutung der richtigen Interpretation von Testergebnissen sicherstellen, dass wir den Qualitätsstandard, der bislang in Deutschland bestand, zumindest halten oder möglichst noch verbessern können. Dies wird mit einer Integration in die Organweiterbildungen und einem abgespeckten Kursprogramm oder einer auf ein zeitliches Minimum verkürzten Weiterbildung aus Sicht aller Beteiligten ganz sicher nicht gelingen. Die DGAKI hat in einem schriftlichen Appell an die Präsidenten der Landesärztekammer nochmals auf diesen Missstand hingewiesen und dazu aufgerufen, dem sogenannten integrativen/berufsbegleitenden Konzept zur Zusatzweiterbildung Allergologie in den oben genannten Fachgruppen und auch einer nur sechsmonatigen Weiterbildungszeit nicht zuzustimmen, sondern sich intensiv mit unserem differenzierten Vorschlag für eine Musterweiterbildungsordnung zur Zusatzweiterbildung Allergologie zu befassen.

Wollen wir hoffen, dass unser Appell Gehör findet und Vernunft einzieht in die Gestaltung der Zusatzweiterbildung Allergologie, für eine fundierte Ausbildung zum Wohle unserer Patienten. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

figure 3
figure 4