? Dr. P. S., Hausärztin, Berlin: Wie rechne ich Beratungen zu Neurodermitis und Psoriasis ab?
! MMW-Experte Walbert: Bei diesen Erkrankungen kommen zunächst die Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03 220 und 03 221 EBM infrage. Sodann ist das problemorientierte ärztliche Gespräch nach Nr. 03 230 denkbar, das je vollendete zehn Minuten auch mehrfach abgerechnet werden kann. Ausbezahlt wird die Leistung allerdings nur innerhalb eines Quartalsbudgets: Ihre Fallzahl multipliziert mit 45 Punkten.
Wenn Sie die Zulassung zur psychosomatischen Grundversorgung haben, können ggf. auch die Abklärung von und die Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen nach den Nrn. 35 100 und 35 110 abrechnen. Die psychosomatische Komponente der Erkrankung muss entsprechend nach ICD-10 kodiert werden.
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Springer Medizin. Beratung bei Neurodermitis. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 30 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0347-5
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