? Dr. H. G., Allgemeinarzt, Bayern: Eine neue Privatpatientin wurde von mir behandelt und erhielt eine Rechnung nach GOÄ mit 2,3-fachem Steigerungssatz. Nun bat sie mich, eine neue Liquidation auszustellen: Sie sei im Basistarif versichert. Wie gehe ich damit um? Sie hat uns nicht darauf hingewiesen.
! MMW-Experte Walbert: Wenn ein Patient zu einem Sondertarif versichert ist, muss er grundsätzlich bei der Erstanmeldung oder bei Tarifwechsel darauf hinweisen. Dies gilt für den Basistarif, aber auch für (ehemalige) Beamte der Bahn (KVB) oder der Post (Post B). Die Beamten informieren die Praxis meist unaufgefordert, um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden.
Grundsätzlich besteht keine Behandlungsverpflichtung zum Basistarif. Dies ist ein freiwilliger Vertragsabschluss, den ein Arzt ablehnen kann. Eine Vergütung für eine Beratungsleistung nach Nr. 1 GOÄ für 4,99 Euro muss nicht akzeptiert werden. Ausgenommen ist eine Notfallbehandlung — und hier nur die Leistungen zur Abklärung oder Behandlung des Notfalls!
Eine erneute Ausstellung der Liquidation sollten Sie schon aus Wirtschaftlichkeitsgründen ablehnen. Der Patientin können Sie sagen, dass der Basistarif auf einer Vereinbarung zwischen privater Krankenversicherung und Mitglied zur Beitragsersparnis beruht, und dass der Arzt vor Behandlungsbeginn einen Hinweis bekommen muss.
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Springer Medizin. Vom Basistarif hat sie mir nichts gesagt. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 26 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0116-5
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