_ Die Definitionen des Begriffs „Watschn“ (hochdeutsch: Ohrfeige) gehen weit auseinander: Während die einen darunter ein leichtes Antippen der Backe des Gegenüber verstehen und darin nicht viel mehr als eine „symbolische Handlung sehen“, würden andere die entsprechende Aktion als ausgewachsenen Schlag interpretieren, der das Potenzial hat, jemanden ernsthaft zu verletzen.

Forscher vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München ließen zehn Männer und zehn Frauen auf ein in Augenhöhe befindliches Polster mit eingebauter Kraftmessplatte schlagen. Jeder Teilnehmer sollte beschreiben, wie er sich eine Ohrfeige bzw. einen Schlag mit der flachen Hand vorstellt, und beides dann auch demonstrieren.

Wie Peter Hofer berichtete, reichten die Aktionen „vom leichten Antippen mit den Fingerkuppen bis zum Zuschlagen mit voller Kraft“, und zwar teilweise auch dann, wenn eigentlich nur „gewatscht“ werden sollte. Einige Teilnehmer hatten Kampfsporterfahrung, auch Polizisten waren beteiligt. Insbesondere bei diesen habe es sich um „teilweise sehr massive Schläge“ gehandelt, so der Experte. Mit einem Video demonstrierte er die teils ausgeprägten Aushol- und Schlagbewegungen. Bei insgesamt 10.000 Messungen kamen die Forscher auf Schlaggeschwindigkeiten von bis zu 14 m/s und auf das Schlagpolster wirkende Kräfte von bis zu 2 Kilonewton (Ohrfeige) bzw. 3,4 Kilonewton (Schlag).

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© Bronwyn8 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Hofers Fazit: „Die Einlassung eines Beschuldigten, er hätte dem Geschädigten doch nur eine Watschn gegeben, lässt keine Rückschlüsse darauf zu, wie stark zugeschlagen wurde.“ In jedem Fall müsse man als Gutachter klären, was der Betreffende unter einer Ohrfeige verstehe, mit welcher Technik er zugeschlagen habe und ob er über Kampfsporterfahrung verfüge.