? Dipl.-Med. P. W., Hausarzt, Sachsen: Wenn Patienten in einen anderen Teil der Republik ziehen, wird auch der Hausarzt gewechselt. Per Fax kommt dann häufig die Bitte um Übermittlung der bisherigen Unterlagen. Wie gehe ich damit um? Wie kann ich den Aufwand verrechnen?
! MMW-Experte Walbert: Zuallererst sind Formvorschriften zu beachten: Es muss eine Bestätigung des Patienten mit seiner Unterschrift vorliegen, dass er die Weiterleitung seiner Unterlagen an den Kollegen XY wünscht. Hier ist ein Fax formal ausreichend. Kommt dies aus einer Arztpraxis, faxen Sie die Bitte um einen Überweisungsschein zurück. Dieser sollte die aktuellen Daten des Patienten enthalten sowie die Auftragsleistung: Übermittlung der Patientenunterlagen wegen Arztwechsels. Hier ist ebenfalls der Faxweg ausreichend.
Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der notwendigen Kopien bzw. der aus der EDV reproduzierten Seiten. Abgerechnet wird mit der EBM-Nr. 40 144, und zwar mit 0,13 Cent pro Seite.
Zusätzlich können Versandkosten abgerechnet werden, nämlich die Nr. 40 120 für Briefe bis 20 g, die Nr. 40 122 bis 5 g und die Nr. 40 124 bis 500 g. Die Bewertung entspricht noch den Briefgebühren von vorgestern: 55, 90 und 145 Cent. Die KBV ist offensichtlich nicht in der Lage, die Nrn. den jeweiligen Posttarifen angepasst zu vereinbaren. Die Versandkosten können auch für den Faxversand berechnet werden!
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Springer Medizin. Weggezogener Patient will seine Akte. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 30 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-0368-5
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