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© Robert Kneschke / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)

Liebes Mitglied der ADK, als ich Anfang Oktober die dpa-Meldung „Bundesamt: Tattooentfernung nur durch Hautärzte erlauben“, basierend auf einem Entwurf des Bundeskabinetts zum Strahlenschutz, las, fühlte ich wohlige Wärme in mir aufsteigen. Sollte es die Dermatologie doch einmal geschafft haben, sich gegen das Konzert Dritter durchzusetzen und die Entfernung von Tattoos als exklusive Domäne der Dermatologie zuzuführen? Ein Sieg der Qualität gegen die Massen?

Zunächst sah es im Sommer wohl so aus, als ob die konzertierte Aktion der dermatologischen Fachgesellschaften ein Verbot der Anwendung von Lasern durch Nichtdermatologen durchgesetzt hätte. Mit an Bord waren zudem noch die plastischen Chirurgen. Auf etlichen Kongressen hörte man schon ein Frohlocken der Fachoberen. Alsdann gelangte die Verordnung des Bundeskabinetts in den Bundesrat und wurde am 19.10.2018 tagsüber verabschiedet. Den Artikel der Augsburger Zeitung vom 19.10., verbreitet via dpa um 4.35 Uhr, hat wohl niemand mehr gelesen. Darin wird nochmals ausdrücklich die dermatologische Position bestärkt. Ein einzelner CDU-Mann soll dann im Bundesrat die Frage gestellt haben, ob die Dermatologen in der Lage seien, diese Aufgabe alleine zu bewältigen. Nach zweifelhaften Berechnungen, die teilweise auch an die Presse gelangten, entschied letztlich der Bundesrat, dass alle approbierten Ärzte nach entsprechender Weiterbildung zukünftig Tattoos entfernen können.

Wenn also der engagierte Laborarzt und der mitfühlende Psychiater zum ungewohnten Laser greifen und Hautareale ohne Fachkenntnis und Erfahrung herausbrennen und wenn dann vielleicht nicht nur jeder sechste Patient, sondern deutlich mehr entsprechende gravierende Nebenwirkungen zeigen, was ist dann gewonnen? Hier hat wohl wieder ein Lobbyist zugeschlagen, in wessen Auftrag auch immer. Fehlt nur, dass man den Patienten zukünftig vor der Tattooentfernung noch zum Hausarzt schicken muss. Auch beim Hautcheck wurde damals argumentiert, dass die Dermatologen als kleine Facharztgruppe nicht in der Lage seien, die anfallende Arbeit zu bewältigen. Vielleicht wäre es hinsichtlich der Tattooentfernung sinnvoller gewesen, geeignete Kollegen unter dermatologischer Aufsicht in unseren Praxen an Lasern auszubilden und auch dauerhaft zu beschäftigen. Dieses Vorgehen bleibt uns nunmehr immer noch, will sich jemand auf die Behandlung dieser Patienten spezialisieren. Zudem soll es Tätowierer geben, die problematische Nävi mittätowieren und eine dauerhafte Beobachtung suspekter Läsionen erfolgreich verhindern. Dies beurteilen kann — wenn überhaupt — nur der Hautarzt. Auch künstliche Intelligenz nützt da wenig!

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Dr. Matthias Herbst

Generalsekretär ADK e. V.

Ich wünsche unserem geliebten Fach endlich einmal echten chirurgischen Elan, Ellbogen und einen Dampfkessel voller Druck, Ideen und Durchsetzungsvermögen! Zusätzlich einen gallischen Zaubertrank gratis für unsere Interessensvertreter!

Herrn Spahn wünsche ich weihnachtliche Erleuchtung, nämlich, dass man mehr gut ausgebildete Ärzte für mehr Patienten benötigt und auch diese ordentlich honorieren muss. Die Flickschusterei durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz und auch die Telematikinfrastruktur werden die Zahl der Privatpraxen steigern, sonst nichts.

So wünsche ich uns allen ein friedliches Weihnachten 2018 und für 2019 nur das Beste! Gegen Wunder haben wir natürlich auch nichts!

Herzlich

Ihr

Dr. Matthias Herbst

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