ÖGD entscheidet-- Meldungen über Corona-Schnelltests durch Zahnärzte und Apotheker sorgten im Januar für Unruhe. Etliche Zeitungen hatten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit den Worten zitiert: "Schnelltests helfen, Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu schützen". Nun könnten im Auftrag der Gesundheitsämter "auch Zahnarztpraxen und Apotheken in Schulen, Kitas oder Pflegeheimen testen". Das gehe aus der geänderten Coronavirus-Testverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, meldete die Deutsche Presse-Agentur. Damit werde der Kreis der beauftragungsfähigen Personen und Einrichtungen konkretisiert, um die für die Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen, habe das Bundesministerium für Gesundheit auf Nachfrage erklärt. Mit der Verordnung wurde auch die Anzahl der Tests für ambulante Pflegedienste, insbesondere solche der ambulanten Intensivpflege, auf 20 Tests pro Betreuten und Monat erhöht. Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können künftig getestet werden.
Die Bundeszahnärztekammer hat darauf hingewiesen, dass die Berechtigung zur Testung durch einen Zahnarzt eine entsprechende Beauftragung durch den ÖGD zwingend voraussetzt. Trotz anders lautender Presseberichte sei es Zahnärzten ohne einen entsprechenden Auftrag durch den ÖGD weiterhin nicht möglich, Patienten mittels Antigen- oder PCR-Test auf das Corona-Virus zu testen. Davon unberührt bleibe die Testung des eigenen Praxispersonals. JH