Neu-- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für gesetzlich versicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen als Kassenleistung eingeführt. Damit folgte er weitgehend dem 2014 vorgestellten wissenschaftlichen Konzept der Zahnärzteschaft zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern.

Die neuen zahnärztlichen Untersuchungen beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern sowie eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Dazu haben Kleinkinder bis zum 33. Lebensmonat zusätzlichen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Damit sollen der so genannte Nuckelflaschenkaries vorgebeugt oder bereits entstandener Initialkaries effektiv behandelt werden. Die neuen Leistungen sollen zum 1. Juli 2019 zur Verfügung stehen.