Terminservice- und Versorgungsgesetz-- Mit einem Änderungsantrag zum TSVG will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)sein Ministerium dazu ermächtigen, selbst zu entscheiden, was Kassenleistung wird und was nicht — ohne das Votum des (zuständigen) Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Reaktion des G-BA-Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken, ließ nicht lange auf sich warten: „Mit einer solchen Ermächtigung des BMG wäre der Weg in die Beliebigkeit und Staatsmedizin vorprogrammiert“, erklärte Hecken. Per Ministerverordnung könnten künftig einfach Behandlungsmethoden, deren Nutzen und Schaden völlig unklar sei, nach Belieben und politischer Opportunität in die Gesetzliche Krankenversicherung gelangen. Dies sei ein vollständiger Systembruch und ein systemfremder, überzogener und unangemessener Vorschlag. Und weiter: „Der geplante neue § 94a SGB V kann nur als ‚Methodenbewertung super light‘ bezeichnet werden und ist ein Schritt zurück ins medizinische Mittelalter, denn er ersetzt in Deutschland die mittlerweile sich weltweit sogar in Schwellenländern als Standard durchsetzende evidenzbasierte Medizin durch früher geltende Prinzipien der ‚eminenzbasierten‘ Medizin, die jahrhundertelang Grundlage für unwirksame und gefährliche Anwendungen war, wie etwa dem Aderlass.“

figure 1

© links schoelzel/ Spifa, rechts unten: vege / stock.adobe.com