Eignungsquote-- Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich auf den Entwurf über den Zugang zum Medizinstudium verständigt, der zwischen den Ländern per Staatsvertrag zu beschließen ist. Die Wartezeitquote soll abgeschafft, und 30 Prozent (bislang 20 Prozent) der Plätze für Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie sollen an die Anwärter mit den jeweils besten Abiturnoten vergeben werden. Länderspezifische Notenunterschiede werden durch sogenannte Prozentrangverfahren und Landesquoten ausgeglichen, wie die KMK mitteilte.

Neu ist eine Eignungsquote, bei der die Auswahl unabhängig von den Schulnoten erfolgt. Über sie sollen zehn Prozent der Bewerber ausgesucht werden. Damit bekommen auch Bewerber ohne Abitur, beispielsweise Rettungssanitäter, die Chance auf einen Studienplatz. Derzeit werden jährlich nur rund 11.000 der bis zu 50.000 Bewerber für ein Medizinstudium an den öffentlichen Hochschulen zugelassen. 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Zulassungsverfahren teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geordnet werden muss. Die Neuregelungen sollen zum Sommersemester 2020 gelten. Für Bewerber, die heute auf Wartelisten stehen, sind Übergangsfristen geplant.