Verhältnismäßigkeitsrichtlinie-- Das EU-Parlament hat in Straßburg die sogenannte EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie anerkannt. Damit werden in Zukunft die nationalen Mitgliedsstaaten verpflichtet, vor Änderung des bestehenden Berufsrechts von regulierten Berufen im Vorfeld nach definierten Kriterien zu kontrollieren, ob die Umgestaltungen angemessen sind. Für die Gesundheitsberufe ist ein Sonderstatus vereinbart worden.

Das EU-Parlament hat damit dem mit dem EU-Rat verhandelten Kompromiss zugestimmt. Die Mitgliedsstaaten müssen den Kompromiss noch annehmen. Die Regelung wird voraussichtlich Ende August in Kraft treten. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßte die Entscheidung. „Es ist gut, dass im jetzt vorliegenden Verhältnismäßigkeitstest viele Kritikpunkte der regulierten Berufe, zu denen auch Ärzte und Zahnärzte zählen, aufgegriffen wurden. Positiv ist auch, dass der EU-Gesetzgeber eine Sonderrolle für die Gesundheitsberufe vorsieht“, erklärte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Gleichzeitig kritisierte er aber auch, dass es unmöglich war, die Gesundheitsberufe generell vom Anwendungsbereich der neuen Richtlinie auszuschließen.

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