Telematikinfrastruktur-- Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat mit dem Spitzenverband der Krankenkassen eine spürbare Erhöhung der Erstattungspauschalen für die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) vereinbart. Die Bruttopauschale wird für das dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro erhöht. Ab dem vierten Quartal gibt es eine neue Pauschale von 1.547 Euro. „Durch die neuen Erstattungspauschalen besteht endlich Planungssicherheit für die Praxen. Wir hoffen allerdings sehr, dass nun auch endlich seitens der Industrie eine Marktvielfalt geschaffen wird, damit alle Praxen das passende Angebot wählen und entsprechende Verträge eingehen können, um an das Kommunikationsnetzwerk angeschlossen zu werden“, erklärte der stellvertretende KZBV-Chef Dr. Karl-Georg Pochhammer. Momentan ist nur ein Anbieter für die Konnektoren am Markt vorhanden. Dies führte zur Nachverhandlung der Erstattungspauschalen.
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JG HÖHERE ERSTATTUNG FÜR TI-ANBINDUNG. DFZ 62, 6 (2018). https://doi.org/10.1007/s12614-018-7386-7
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