CSR-Reporting wird gesetzlich geregelt

Die Unternehmensberichterstattung zu Corporate Social Responsibility (CSR) soll gesetzlich geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf wurde vom Bundeskabinett am 21. September beschlossen. Die CSR-Richtlinie sieht vor, dass insbesondere am Kapitalmarkt tätige Firmen in ihren Lageberichten künftig auch nicht-finanzielle Themen transparenter und umfassender darstellen müssen. Die EU-Richtlinie soll zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Vorgaben gelten erstmals für Unternehmen, deren Geschäftsjahre 2017 beginnen. Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas sieht Bedarf für das Gesetz, weil „Unternehmen heute nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet werden“. Der Gesetzesentwurf umfasst im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • Nicht-finanzielle Berichtspflichten: Große, börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen im Lage- oder Konzernlagebericht oder in einem separaten nicht-finanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken transparent darstellen. Dies betrifft beispielsweise Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, aber auch über die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Zudem müssen sie Angaben dazu machen, welche Konzepte sie in den genannten Bereichen verfolgen.

  • Diversitätsstrategien: Bestimmte Unternehmen, die an der Börse notiert sind, sollen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch genauere Informationen zu den Diversitätskonzepten ergänzen.

  • Erweiterte Sanktionen: Strafen und Bußgeldvorschriften, die heute schon im Handelsbilanzrecht bestehen, werden auf Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten erweitert. Der bisher geltende, maximale Bußgeldrahmen wird erhöht.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen und Transparenz schaffen.

Eva-Susanne Krah

Wie Interne Revision erfolgreich ist

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Interne Revision unabhängig und objektiv tätig ist und die Ziele der internen Revisionsmaßnahmen und die nötige Performance erreicht werden. Revisoren stehen dabei oft vor der Herausforderung, dass sie einerseits Mitarbeiter eines Unternehmens sind, andererseits in ihrer Firma Schwachstellen aufdecken sollen. Wie erfolgreich die Interne Revision arbeiten kann, hängt auch mit der Einstellung des Managements zusammen.

Audit Committees für die Interne Revision können Revisionsverantwortliche dabei unterstützen, die Erwartungen der Stakeholder, also einzelner Interessengruppen des Unternehmens, an die Revision zu erfüllen. In ihrem Report ,,Six Audit Committee Imperatives“, nennt das „Institute of Internal Auditors Research Foundation (IIARF)“ im Rahmen der fortlaufenden Studie „The Global Internal Audit Common Body of Knowledge“ (CBOK) vier Erfolgsfaktoren, nach denen Stakeholder eine erfolgreiche Interne Revision bewerten. Dazu gehören:

  • klare Handlungsempfehlungen, die den Kern der identifizierten Probleme treffen,

  • Qualität der Audit-Arbeit und verlässliche Ergebnisse in den Kernrisikobereichen des Unternehmens,

  • eine zeitgerechte Kommunikation der identifizierten Risiken an die geeigneten Interessenvertreter sowie

  • Orientierungshilfen in Bezug auf eventuelle neue Risikobereiche des Unternehmens.

Die Experten der Studie verdeutlichen, dass Audit Committees interne Revisoren vor allem dazu befähigen sollten, in ihrer Planung und dem Reporting umfassend strategisch zu denken. Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass sie interne Audit-Verantwortliche motivieren, über den Audit-Plan hinauszudenken.

Eva-Susanne Krah