Erratum zu:

Forens Psychiatr Psychol Kriminol 2019

https://doi.org/10.1007/s11757-019-00527-6

Die Originalpublikation dieses Beitrags weist einen Fehler auf, der hier korrigiert werden soll.

Die Aussage „Dies zeigt sich z. B. auch darin, dass schon die genannten Autoren Steller und Volbert Teile ihres Beitrags nicht veröffentlicht haben, weil sie gegeneinander Vorbehalte hatten“, beruht auf einem Versehen. Tatsächlich teilen Steller und Volbert in der genannten Fußnote mit: „Dieses Kapitel über das primäre Glaubwürdigkeitsgutachten und die darauf bezogene Methodenkritik durch Prof. Sch. wird hier nicht veröffentlicht, da diesbezügliche Vorbehalte der Erstgutachterin nicht ausgeräumt werden konnten.“

Das Zitat bezieht sich auf die vorangestellte Kapitelüberschrift „Zum Glaubwürdigkeitsgutachten in vorliegender Sache“.

Die zentrale Aussage dieses Abschnittes meines Beitrags, dass es bis zu dem Gutachten von Steller und Volbert und der BGH-Entscheidung dazu keine für Gerichte verbindliche Systematik gab, ist von meinem Missverständnis nicht betroffen.