Datenschutzrechtliche Fragen offener E-Mail-Verteiler
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Zusammenfassung
Nicht selten werden in der Praxis E-Mails an eine Vielzahl von Personen versandt, bei denen alle Beteiligten die anderen Adressaten erkennen können. Hierbei handelt es sich oftmals um sogenannte „offene-E-Mail-Verteiler“, die immer dann vorliegen, wenn zum Beispiel in einem Newsletter sämtliche Empfänger in dem „An“- bzw. „CC“-Feld für alle Beteiligten sichtbar sind. Solche offenen E-Mail-Verteiler sind jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als problematisch anzusehen, denn es ist nicht auszuschließen, dass von den Aufsichtsbehörden sogar Bußgelder verhängt werden. Der Beitrag stellt hierzu die geltende Rechtslage dar und eröffnet einen Ausblick auf die ab 25. Mai 2018 geltende Rechtslage bei Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung.
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