Zusammenfassung
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tobt der Streit, ob und inwieweit die im Internet frei zugänglichen Daten des Domaininhabers und anderer Personen weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Der vorliegende Beitrag überprüft die Zulässigkeit dieser Tradition im Domainrecht und weist auf erhebliche Schwächen und deren Lösung hin. Die DS-GVO sieht wie das deutsche Datenschutzrecht ein grundsätzliches Verbot der Datenverarbeitung mit Erlaubnisvorbehalt vor. Jedoch sind gerade die Erlaubnistatbestände an einigen Stellen enger als im deutschen Recht. Das entwickelt sich aktuell zum Verhängnis der Anbieter von Diensten zur Abfrage von Daten über Domaininhaber.
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Professor Dr. Thomas Hoeren Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Universität Münster
Jonas Völkel Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM, Universität Münster
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Hoeren, T., Völkel, J. Informationsabfrage über Domain-verantwortliche nach der DS-GVO. Datenschutz Datensich 42, 161–164 (2018). https://doi.org/10.1007/s11623-018-0929-x
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