Zusammenfassung
Seit der ersten Erprobung der vollzugspolizeilichen Body-Cams im Mai 2013 bei der hessischen Polizei in Frankfurt am Main sind bereits einige Jahre vergangen. Das „hessische Erfolgsmodell” wurde bereits von verschiedenen Ländern übernommen, weitere sowie der Bund planen aktuell, die Körperkamera als Einsatzinstrument der Vollzugspolizei aufzunehmen. Dieser Beitrag soll nochmals in Kürze die technischen und rechtspolitischen Rahmenbedingungen der Body-Cam umreißen, den bundesweit aktuellen Stand ihrer gesetzgeberischen Einführung beleuchten und wesentliche Anforderungen, die an den Body-Cam-Einsatz im öffentlichen Raum anzulegen sind, unter Zugrundelegung des datenschutzrechtlichen Transparenzgrundsatzes darstellen.
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Dieser Beitrag ist eine abgewandelte Kurzfassung des gleichnamigen Vortrags und der entsprechenden Publikation im Rahmen der 17. DSRI-Herbstakademie an der Bucerius Law School in Hamburg. Die Langfassung kann eingesehen werden in Taeger (Hrsg.), Smart World — Smart Law? Weltweite Netze mit regionaler Regulierung, Tagungsband DSRI-Herbstakademie 2016, S. 121 ff.
Dr. Dennis-Kenji Kipker Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR), Universität Bremen; Vorstandsmitglied der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Berlin.
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Kipker, DK. Transparenzanforderungen an den Einsatz polizeilicher „Body-Cams”. Datenschutz Datensich 41, 165–168 (2017). https://doi.org/10.1007/s11623-017-0749-4
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